Enterbt - steht mir Pflichtteil zu?
Ja, wer im Testament ausgeschlossen wurde, geht beim Erbe nicht leer aus. Denn nahen Angehörigen steht der Pflichtteil zu. inherio berät Sie zu Ihren Möglichkeiten und setzt Ihren Pflichtteilsanspruch für Sie durch. Einfach und transparent - ohne das Kostenrisiko klassischer Kanzleien.
Kann man enterbt werden?
Ja - eine Enterbung ist rechtlich zulässig. Denn jeder darf grundsätzlich frei entscheiden, wem er seinen Nachlass vermacht. Aber enterbt zu werden bedeutet nicht, dass man leer ausgeht.
Denn die sogenannte "Testierfreiheit" hat ihre Grenzen: Nahe Angehörige wie Kinder und Ehegatten haben Anspruch auf den Pflichtteil. In Ausnahmefällen auch Eltern und Enkel. Und zwar auch dann, wenn sie nach dem Willen des Erblassers nichts erhalten sollen.
Eine Enterbung kann sich also nur auf das Erbe, nicht aber auf den Pflichtteil beziehen. Der Entzug des Pflichtteils ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich. Dass jahrelang kein Kontakt bestand, genügt jedenfalls nicht.
Wichtig: der Pflichtteil muss aktiv durchgesetzt werden, man erhält ihn nicht automatisch. Wenn man von der Enterbung erfährt, sollte man daher zügig handeln.
Bei Enterbung unterstützt Sie inherio umfassend: Unser juristisches Experten-Team prüft Fristen und die tatsächliche Höhe des Erbes und tritt zunächst außergerichtlich an die Erben heran. Meist ist eine außergerichtliche Einigung innerhalb von 6 Monaten möglich. Ist dies nicht der Fall, setzen wir den Anspruch vor Gericht durch.
Nur dann, wenn wir ihren Pflichtteil erfolgreich eingefordert haben, fällt eine Provision in Höhe von 16% (inkl. MwSt.) an.
Informieren Sie sich auf unserer Seite oder lassen Sie sich kostenlos persönlich beraten. Unser Pflichtteilsrechner zeigt Ihnen schnell, wie hoch Ihr Anspruch ausfällt.
Kostenfreie Erstberatung
Im ersten Schritt prüfen wir Ihren Anspruch, beantworten Ihre Fragen im persönlichen Gespräch und schildern Ihnen das Vorgehen. Unsere gesamte Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Immer und in jedem Fall. Für Ihr Beratungsgespräch benötigen Sie keine Unterlagen oder Nachweise.
Wir setzen Ihr Recht durch
Im zweiten Schritt treten wir schriftlich an den oder die Erben heran und ermitteln die Höhe des Nachlasses. Meist kann dann außergerichtlich eine Einigung erzielt werden. Ist ausnahmsweise keine Einigung möglich, setzen unsere Prozessexperten Ihren Anspruch gerichtlich durch. Sie haben bei dem Vorgehen keinerlei Aufwand und keinen Kontakt mit den Erben.
Sie erhalten Ihren Pflichtteil
Im dritten Schritt bekommen Sie Ihren Anteil am Erbe von uns ausbezahlt. Der Pflichtteil ist ein reiner Geld-Anspruch. Sie erhalten keine komplizierten Immobilien- oder Firmenanteile, sondern eine Auszahlung in Geld. Davon erhält inherio nur im Erfolgsfall eine Provision von fairen 16%. Es ist keine Vorauszahlung nötig. Sie haben bei dem Vorgehen also keinerlei Risiko.
Warum mit inherio?
transparent
Unsere Preise sind klar und transparent: die Vergütung beträgt faire 16 % – und zwar nur im Erfolgsfall und ohne versteckte Kosten. Unsere Kommunikation ist proaktiv und verständlich - so können Sie alles jederzeit nachvollziehen.
kompetent
Wir sind ausschließlich auf Pflichtteilsansprüche für Enterbte spezialisiert. Diese Spezialisierung unseres juristischen Experten-Teams sorgt für klare Einschätzungen und zielgerichtetes Vorgehen.
Unser Ziel ist es, für unsere Mandanten zügig das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Die meisten Pflichtteilsansprüche klären wir außergerichtlich. Ist keine Einigung möglich, klagen wir den Anspruch vor Gericht ein.
diskret
Wir legen großen Wert auf die persönliche Beratung und individuelle Betreuung. Sie haben während des gesamten Vorgangs keinen Kontakt zu den Erben - das und alles andere übernehmen vollständig wir für Sie.
Mandantenstimmen
So bewerten Mandantinnen und Mandanten ihre Erfahrungen mit inherio:
Schnelle, klare Kommunikation und kein Kostenrisiko – ich fühlte mich bestens betreut.
Die Abwicklung war unkompliziert und transparent. Ich musste mich um nichts kümmern.
Kompetente Beratung, faire Konditionen und ein sicheres Gefühl während des gesamten Prozesses.
FAQ - Häufige Fragen zur Enterbung
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Enterbung – klar, verständlich und auf den Punkt gebracht.
Ja, eine Enterbung ist rechtlich zulässig. Das bedeutet aber nicht, dass man leer ausgeht. Denn wer enterbt wird, hat in der Regel Anspruch auf den Pflichtteil am Erbe.
Enterbt werden kann nur, wer auch einen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe hat. Dazu zählen Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Auch Enkel und Eltern können enterbt werden. Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber zu den Pflichtteilsberechtigten.
In der Regel erhalten Enterbte vom Nachlassgericht ein Schreiben in welchem es heißt, dass "man durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen" wurde. Das Nachlassgericht ist dasjenige Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt gelegt hat.
Enterbt werden kann man nur durch Testament, welches zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers gültig war. Eine Enterbung bedarf keiner besonderen Erklärungen oder Rechtfertigungen - sie kann also auch völlig willkürlich erfolgen.
Die Pflichtteilsquote hängt von der familiären Konstellation ab und kann leicht über den inherio Pflichtteilsrechner berechnet werden. Die exakte Höhe des Pflichtteils hängt vom Umfang des Nachlasses ab. Lesen Sie hierzu mehr in unserem Ratgeber zum Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch.
Wer enterbt wird hat Anspruch auf den Pflichtteil. Die Quote des Pflichtteils lässt sich leicht über den inherio Pflichtteilsrechner herausfinden.
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