Ja, wer im Testament ausgeschlossen wurde, geht beim Erbe nicht leer aus. Denn nahen Angehörigen steht der Pflichtteil zu. inherio berät Sie zu Ihren Möglichkeiten und setzt Ihren Pflichtteilsanspruch für Sie durch. Einfach und transparent - ohne das Kostenrisiko klassischer Kanzleien.
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Ja - eine Enterbung ist rechtlich zulässig. Denn jeder darf grundsätzlich frei entscheiden, wem er seinen Nachlass vermacht. Aber enterbt zu werden bedeutet nicht, dass man leer ausgeht.
Denn die sogenannte "Testierfreiheit" hat ihre Grenzen: Nahe Angehörige wie Kinder und Ehegatten haben Anspruch auf den Pflichtteil. In Ausnahmefällen auch Eltern und Enkel. Und zwar auch dann, wenn sie nach dem Willen des Erblassers nichts erhalten sollen.
Eine Enterbung kann sich also nur auf das Erbe, nicht aber auf den Pflichtteil beziehen. Der Entzug des Pflichtteils ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich. Dass jahrelang kein Kontakt bestand, genügt jedenfalls nicht.
Wichtig: der Pflichtteil muss aktiv durchgesetzt werden, man erhält ihn nicht automatisch. Wenn man von der Enterbung erfährt, sollte man daher zügig handeln.
Bei Enterbung unterstützt Sie inherio umfassend: Unser juristisches Experten-Team prüft Fristen und die tatsächliche Höhe des Erbes und tritt zunächst außergerichtlich an die Erben heran. Meist ist eine außergerichtliche Einigung innerhalb von 6 Monaten möglich. Ist dies nicht der Fall, setzen wir den Anspruch vor Gericht durch.
Nur dann, wenn wir ihren Pflichtteil erfolgreich eingefordert haben, fällt eine Provision in Höhe von 16% (inkl. MwSt.) an.
Informieren Sie sich auf unserer Seite oder lassen Sie sich kostenlos persönlich beraten. Unser Pflichtteilsrechner zeigt Ihnen schnell, wie hoch Ihr Anspruch ausfällt.
Im ersten Schritt prüfen wir Ihren Anspruch, beantworten Ihre Fragen im persönlichen Gespräch und schildern Ihnen das Vorgehen. Unsere gesamte Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Immer und in jedem Fall. Für Ihr Beratungsgespräch benötigen Sie keine Unterlagen oder Nachweise.
Im zweiten Schritt treten wir schriftlich an den oder die Erben heran und ermitteln die Höhe des Nachlasses. Meist kann dann außergerichtlich eine Einigung erzielt werden. Ist ausnahmsweise keine Einigung möglich, setzen unsere Prozessexperten Ihren Anspruch gerichtlich durch. Sie haben bei dem Vorgehen keinerlei Aufwand und keinen Kontakt mit den Erben.
Im dritten Schritt bekommen Sie Ihren Anteil am Erbe von uns ausbezahlt. Der Pflichtteil ist ein reiner Geld-Anspruch. Sie erhalten keine komplizierten Immobilien- oder Firmenanteile, sondern eine Auszahlung in Geld. Davon erhält inherio nur im Erfolgsfall eine Provision von fairen 16%. Es ist keine Vorauszahlung nötig. Sie haben bei dem Vorgehen also keinerlei Risiko.
Unsere Abläufe und Preise sind einfach, klar und transparent. Im Erfolgsfall erhält inherio faire 16 % inkl. Steuern – ohne versteckte Kosten.
inherio ist auf Pflichtteilsansprüche spezialisiert. Unser juristisches Experten-Team sorgt für klare Einschätzungen und ein zielgerichtetes Vorgehen.
Die meisten Pflichtteilsansprüche werden außergerichtlich geklärt. Nur wenn keine Einigung möglich ist, ziehen wir vor Gericht.
Wir legen großen Wert auf die persönliche Beratung und individuelle Betreuung. Sie haben keinen Kontakt zu den Erben.
So bewerten Mandantinnen und Mandanten ihre Erfahrungen mit inherio:
Schnelle, klare Kommunikation und kein Kostenrisiko – ich fühlte mich bestens betreut.
Die Abwicklung war unkompliziert und transparent. Ich musste mich um nichts kümmern.
Kompetente Beratung, faire Konditionen und ein sicheres Gefühl während des gesamten Prozesses.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Enterbung – klar, verständlich und auf den Punkt gebracht.

inherio Ratgeber
Im persönlichen Gespräch oder per E-Mail erläutern wir Ihnen den Weg zu Ihrem Pflichtteil. Nutzen Sie unser Kontaktformular, rufen sie uns an, oder buchen Sie einen Rückruftermin zu Ihrer gewünschten Zeit. Unsere Beratung ist immer kostenlos und unverbindlich.