Enterbt - jetzt Pflichtteil sichern!
Wer im Testament enterbt wurde, geht beim Erbe nicht leer aus: Denn nahen Angehörigen steht der Pflichtteil zu. inherio berät Sie zu Ihren Möglichkeiten und setzt Ihren Pflichtteilsanspruch für Sie durch. Einfach und transparent - ohne das Kostenrisiko klassischer Kanzleien.
Das Wichtigste in Kürze
- Enterbt zu werden bedeutet nicht, dass man nichts vom Erbe bekommt - Enterbte haben in der Regel Anspruch auf den Pflichtteil.
- Eine Enterbung muss im Testament erklärt werden. Einer Begründung bedarf es nicht. Für die Entziehung des Pflichtteils gelten dagegen hohe Anforderungen.
- Nur Kinder oder Ehegatten können den Pflichtteil nach dem Tod des Erblassers verlangen. In Ausnahmefällen auch Enkel und Eltern.
- Man erhält den Pflichtteil nicht automatisch: wer enterbt wurde, muss seinen Anspruch aktiv durchsetzen.
- Mit inherio können Sie Ihren Pflichtteil ohne Kostenrisiko und ohne Vorauszahlung durchsetzen. Wir erhalten nur im Erfolgsfall 16% - inklusive Steuern und Gebühren.
Ihre Experten für Pflichtteilsrecht.
Unsere erfahrenen Experten begleiten Sie persönlich und kompetent bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteils – transparent, verständlich und ohne Kostenrisiko.


Ich wurde enterbt - alle Infos & was zu tun ist
Wann man enterbt ist
Eine Enterbung ist wirksam, wenn sie im Testament oder Erbvertrag erklärt wurde und der Erblasser verstorben ist. Die Enterbung muss nicht begründet werden. In der Folge wird die enterbte Person nicht Erbe.
Wer enterbt werden kann
Nur gesetzliche Erben erster Ordnung können enterbt werden. Das sind in erster Linie Kinder und Ehepartner, unter bestimmten Umständen auch Enkel und Eltern. Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber zu den Berechtigten.
Bei Enterbung: Pflichtteil!
Wer enterbt wurde, hat Anspruch auf den Pflichtteil. Er ist das gesetzlich garantierte Minimum am Erbe. Wer enterbt wurde und nicht Erbe wird, geht in der Regel also nicht vollständig leer aus.
Enterbung ≠ Entziehung
Eine Enterbung bedeutet nicht, dass auch der Pflichtteil entzogen wird. Eine Entziehung ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich. Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber zur Entziehung.
Handeln erforderlich
In der Regel werden Enterbte vom Nachlassgericht über die Enterbung informiert. Man erhält den Pflichtteil aber nicht automatisch - auch nicht vom Nachlassgericht. Man muss selbst tätig werden und ihn aktiv einfordern.
Achtung: Frist!
Nachdem man vom Tod und von der Enterbung erfahren hat, hat man gerechnet ab dem Jahresende drei Jahre Zeit um seinen Pflichtteil durchzusetzen. Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber zu Fristen und Verjährung.
Wie hoch der Pflichtteil für Enterbte ist - jetzt berechnen!
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Über den inherio Pflichtteilsrechner können Sie mit wenigen Klicks Ihre Pflichtteilsquote herausfinden. Wie viel Geld Sie tatsächlich bekommen, hängt vom Umfang und Wert des Nachlasses ab. Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber zur Wertermittlung.
Kosten für Durchsetzung - mit inherio ohne Risiko!
inherio vertritt Enterbte auf erfolgsbasierter Basis: wir erhalten nur im Erfolgsfall 16% des durchgesetzten Betrags - einschließlich Steuern und Kosten. Sie haben damit keinerlei Kostenrisiko und müssen keine Vorauszahlung leisten. Hier lesen Sie mehr über die Kosten.
Was Sie tun können bei Enterbung
Registrierung
Sie registrieren sich einfach auf unserer Seite - Nachweise oder sonstige Dokumente sind nicht erforderlich.
Beratung
Im kostenlosen Gespräch beraten wir Sie zu Ihrem individuellen Fall und beantworten Ihre Fragen.
Mandatierung
Wenn Sie sich für inherio entscheiden, erhalten Sie unsere Vollmacht zur Unterzeichnung.
Nachlassermittlung
Zunächst verlangen wir Akteneinsicht und das vollständige Nachlassverzeichnis. Auf dieser Grundlage kann die Höhe Ihres Pflichtteils exakt berechnet werden.
Durchsetzung
Wir treten zunächst außergerichtlich an die Erben heran und zielen auf eine schnelle Lösung ohne Klage.
Auszahlung
Nach der außergerichtlichen Lösung erhalten Sie Ihren Pflichtteil ausgezahlt.
Provision
Von dem ausgezahlten Betrag erhält inherio 16% - inklusive aller Steuern und Gebühren.
Gericht
Falls das außergerichtliche Vorgehen scheitern sollte, reichen wir Klage beim zuständigen Gericht ein.
Warum mit inherio?
transparent
Unsere Preise sind klar und transparent: die Vergütung beträgt faire 16 % – und zwar nur im Erfolgsfall und ohne versteckte Kosten. Unsere Kommunikation ist proaktiv und verständlich - so können Sie alles jederzeit nachvollziehen.
kompetent
Wir sind ausschließlich auf Pflichtteilsansprüche für Enterbte spezialisiert. Diese Spezialisierung unseres juristischen Experten-Teams sorgt für klare Einschätzungen und zielgerichtetes Vorgehen.
Unser Ziel ist es, für unsere Mandanten zügig das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Die meisten Pflichtteilsansprüche klären wir außergerichtlich. Ist keine Einigung möglich, klagen wir den Anspruch vor Gericht ein.
diskret
Wir legen großen Wert auf die persönliche Beratung und individuelle Betreuung. Sie haben während des gesamten Vorgangs keinen Kontakt zu den Erben - das und alles andere übernehmen vollständig wir für Sie.
Mandantenstimmen
So bewerten Mandantinnen und Mandanten ihre Erfahrungen mit inherio:
Schnelle, klare Kommunikation und kein Kostenrisiko – ich fühlte mich bestens betreut.
Die Abwicklung war unkompliziert und transparent. Ich musste mich um nichts kümmern.
Kompetente Beratung, faire Konditionen und ein sicheres Gefühl während des gesamten Prozesses.
FAQ - Häufige Fragen zur Enterbung
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Enterbung – klar, verständlich und auf den Punkt gebracht.
Ja, eine Enterbung ist rechtlich zulässig. Das bedeutet aber nicht, dass man leer ausgeht. Denn wer enterbt wurde, hat in der Regel Anspruch auf den Pflichtteil am Erbe.
Eine wirksame Enterbung setzt voraus, dass sie im Testament oder Erbvertrag verfügt wurde. Eine formlose Aussage genügt nicht. Darüber hinaus muss der Erblasser verstorben sein.
Enterbt werden kann nur, wer als Erbe erster Ordnung auch einen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe hat. Dazu zählen Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Auch Enkel und Eltern können enterbt werden. Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber zu den Pflichtteilsberechtigten.
In der Regel erhalten Enterbte vom Nachlassgericht ein Schreiben in welchem es heißt, dass "man durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen" wurde.
Eine Enterbung bedarf keiner besonderen Erklärungen oder Rechtfertigungen - sie kann also auch völlig willkürlich erfolgen.
Ja. In der Regel setzen sich Ehepartner in einem Berliner Testament als Alleinerben ein. Die Kinder sind dann zunächst enterbt - und können den Pflichtteil verlangen.
Wer enterbt wurde hat Anspruch auf den Pflichtteil. Der Pflichtteil muss aktiv durchgesetzt werden, man erhält ihn nicht automatisch. Mit inherio ist die Durchsetzung des Pflichtteils ohne Aufwand und ohne Kostenrisiko.
Wer enterbt wurde, hat Anspruch auf den Pflichtteil. Die Pflichtteilsquote kann schnell über den inherio Pflichtteilsrechner berechnet werden. Die exakte Höhe des Pflichtteils hängt vom Umfang des Nachlasses ab. Lesen Sie hierzu mehr in unserem Ratgeber zum Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch.
inherio Ratgeber
Lesen Sie unsere Ratgeber über Enterbung & mehr
Kontakt aufnehmen –einfach & sicher
Im persönlichen Gespräch oder per E-Mail erläutern wir Ihnen den Weg zu Ihrem Pflichtteil. Nutzen Sie unser Kontaktformular, rufen sie uns an, oder buchen Sie einen Rückruftermin zu Ihrer gewünschten Zeit. Unsere Beratung ist immer kostenlos und unverbindlich.




