Wie hoch ist mein Pflichtteil?
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Mit dem inherio-Pflichtteilsrechner können Sie schnell und kostenlos herausfinden, welcher Anteil am Erbe Ihnen zusteht. Sie erhalten das Ergebnis direkt auf dieser Seite, ohne Registrierung oder weitere Angaben.

Hier finden Sie in wenigen Klicks Ihre Pflichtteils-Quote heraus.

Die Berechnung dient nur Ihrer ersten Einschätzung. Eine verbindliche Aussage zu Ihrem persönlichen Pflichtteil erhalten Sie im Rahmen der kostenlosen Beratung durch unsere Pflichtteils-Experten.

Es zählen alle Kinder (ehelich, unehelich und adoptiert) inklusive Ihnen, die zum Zeitpunkt des Todesfalls gelebt haben oder bereits zuvor verstorben waren, aber selbst lebende Nachkommen hinterlassen haben.

Bitte geben Sie den Familienstand des verstorbenen Elternteils zum Zeitpunkt des Todesfalls an.

Bitte geben Sie an, in welchem Güterstand der verstorbene Elternteil zum Zeitpunkt des Todesfalls verheiratet oder verpartnert war.

Bitte geben Sie an, ob der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner des verstorbenen Elternteils Erbe geworden ist.

Bitte geben Sie an, ob Ihr Elternteil noch lebt, durch den Sie mit dem verstorbenen Großelternteil verwandt sind.

Es zählen alle Kinder (ehelich, unehelich und adoptiert), die zum Zeitpunkt des Todesfalls gelebt haben oder bereits zuvor verstorben waren, aber selbst lebende Nachkommen hinterlassen haben.

Bitte geben Sie den Familienstand des verstorbenen Großelternteils zum Zeitpunkt des Todesfalls an.

Bitte geben Sie an, in welchem Güterstand der verstorbene Großelternteil zum Zeitpunkt des Todesfalls verheiratet oder verpartnert war.

Bitte geben Sie an, ob der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner des verstorbenen Großelternteils Erbe geworden ist.

Es zählen alle Kinder (also Ihre Geschwister; ehelich, unehelich und adoptiert) inklusive Ihnen, die zum Zeitpunkt des Todesfalls gelebt haben oder bereits zuvor verstorben waren, aber selbst lebende Nachkommen hinterlassen haben.

Bitte geben Sie den Güterstand zum Zeitpunkt des Todesfalls an.

Es zählen alle Kinder (ehelich, unehelich und adoptiert), die zum Zeitpunkt des Todesfalls gelebt haben oder bereits zuvor verstorben waren, aber selbst lebende Nachkommen hinterlassen haben.

Bitte wählen Sie "ja" aus, wenn zum Zeitpunkt des Todesfalls mindestens eine Person der genannten Verwandtschaftsgrade gelebt hat.

Bitte wählen Sie "ja" aus, wenn zum Zeitpunkt des Todesfalls mindestens ein Großelternteil des Verstorbenen gelebt hat.

Es zählen alle Kinder (ehelich, unehelich und adoptiert), die zum Zeitpunkt des Todesfalls gelebt haben oder bereits zuvor verstorben waren, aber selbst lebende Nachkommen hinterlassen haben.

Bitte geben Sie an, ob der andere Elternteil (auch adoptiv und bei unehelicher Geburt) zum Zeitpunkt des Todesfalls noch gelebt hat.

Bitte geben Sie den Familienstand des verstorbenen Kindes zum Zeitpunkt des Todesfalls an.

Bitte geben Sie an, in welchem Güterstand das verstorbenen Kindes zum Zeitpunkt des Todesfalls verheiratet oder verpartnert war.

Bitte geben Sie an, ob der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner des verstorbenen Kindes Erbe geworden ist.

Der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt in 3 Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von dem Todesfall und von Ihrer Enterbung erfahren haben. Haben Sie im Jahr 2022 davon erfahren, ist der Anspruch mit Ablauf des Jahres 2025 verjährt.

Wenn Sie erst nach dem Jahr 2022 von der Enterbung erfahren haben, kontaktieren Sie uns bitte für eine persönliche Beratung und individuelle Prüfung der Verjährung.

Nur Kinder, Enkel, Eltern, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben unter Umständen einen Anspruch auf den Pflichtteil.

Wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls Nachkommen des Verstorbenen gelebt haben, sind Elternteile von der Erbfolge ausgeschlossen und haben auch keinen Anspruch auf den Pflichtteil.

Der lebende Elternteil, durch den Sie von dem verstorbenen Großelternteil abstammen, verdrängt Sie in der gesetzlichen Erbfolge. Daher besteht auch kein Anspruch auf den Pflichtteil.

Ihre genaue Pflichtteils-Quote hängt von der Erbenstellung des Ehegatten bzw. Lebenspartners des Verstorbenen ab. Gerne prüfen wir die exakte Höhe und machen Anspruch für Sie geltend. Alle erforderlichen Informationen werden von inherio selbst beschafft. Ihre Vorteile mit inherio:

Ihre genaue Pflichtteils-Quote hängt vom Güterstand des Verstorbenen ab. Gerne prüfen wir die exakte Höhe und machen den Anspruch für Sie geltend. Alle erforderlichen Informationen werden von inherio selbst beschafft. Ihre Vorteile mit inherio:

Ihre genaue Pflichtteils-Quote hängt davon ab, welche entfernteren Verwandten Erben geworden sind. Gerne prüfen wir die exakte Höhe und machen den Anspruch für Sie geltend. Alle erforderlichen Informationen werden von inherio selbst beschafft. Ihre Vorteile mit inherio:

Gerne machen wir diesen Anspruch für Sie geltend. Ihre Vorteile mit inherio:

  • Garantiert kein Kostenrisiko.
  • Minimaler Aufwand für Sie.
  • Sie müssen keinen Kontakt zu den Erben aufnehmen.

Unsere erfahrenen Experten übernehmen die erbrechtliche Prüfung und den gesamten Ablauf. Nur im Erfolgsfall erhalten wir 16% (inkl. MwSt.) des Betrags, der tatsächlich an Sie ausbezahlt wird. Sichern Sie sich Ihre kostenlose, persönliche Beratung.

Vielen Dank.

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Unsere Pflichtteils-Experten melden sich in Kürze bei Ihnen.
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Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Der Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Sie können also 50% dessen verlangen, was sie ohne Enterbung durch Testament bekommen hätten. Der Anteil am Nachlass, der Ihnen zusteht, wird als Pflichtteilsquote bezeichnet. Die exakte Pflichtteilsquote hängt davon ab, welche anderen Angehörigen ein gesetzliches Erbrecht haben. Über unseren Pflichtteilsrechner erfahren schnell und einfach, wie hoch Ihre Quote ist.  

Wie viel Geld bekomme ich ausbezahlt?

Die Pflichtteilsquote sagt zunächst nichts darüber aus, wie viel Geld man tatsächlich erhält. Um zu berechnen, wie hoch der Pflichtteilsanspruch in Euro ist, multipliziert man die Pflichtteilsquote mit dem Wert des gesamten Nachlasses, also dem Wert aller Vermögensgegenstände des Erblassers abzüglich Schulden und Verbindlichkeiten. Die Erben sind dazu verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und den Wert des Erbes zu beziffern. Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber zum Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch.

Vorteile des Pflichtteils

Im Gegensatz zum Erbe hat der Pflichtteil zwei entscheidende Vorteile: Einerseits handelt es sich beim Pflichtteil um einen reinen Geldanspruch, Sie müssen sich also nicht um die Aufteilung und den Verkauf von Immobilien und anderen Wertgegenständen kümmern - dies ist Aufgabe der Erben. Andererseits kann der Pflichtteilsanspruch nicht negativ sein. War der Nachlass überschuldet, erhält man im schlimmsten Fall kein Geld - erbt aber keine Schulden.

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Die Berechnung dient nur Ihrer ersten Einschätzung. Eine verbindliche Aussage zu Ihrem persönlichen Pflichtteil erhalten Sie im Rahmen der kostenlosen Beratung durch unsere Pflichtteils-Experten.

Es zählen alle Kinder (ehelich, unehelich und adoptiert) inklusive Ihnen, die zum Zeitpunkt des Todesfalls gelebt haben oder bereits zuvor verstorben waren, aber selbst lebende Nachkommen hinterlassen haben.

Bitte geben Sie den Familienstand des verstorbenen Elternteils zum Zeitpunkt des Todesfalls an.

Bitte geben Sie an, in welchem Güterstand der verstorbene Elternteil zum Zeitpunkt des Todesfalls verheiratet oder verpartnert war.

Bitte geben Sie an, ob der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner des verstorbenen Elternteils Erbe geworden ist.

Bitte geben Sie an, ob Ihr Elternteil noch lebt, durch den Sie mit dem verstorbenen Großelternteil verwandt sind.

Es zählen alle Kinder (ehelich, unehelich und adoptiert), die zum Zeitpunkt des Todesfalls gelebt haben oder bereits zuvor verstorben waren, aber selbst lebende Nachkommen hinterlassen haben.

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Bitte wählen Sie "ja" aus, wenn zum Zeitpunkt des Todesfalls mindestens eine Person der genannten Verwandtschaftsgrade gelebt hat.

Bitte wählen Sie "ja" aus, wenn zum Zeitpunkt des Todesfalls mindestens ein Großelternteil des Verstorbenen gelebt hat.

Es zählen alle Kinder (ehelich, unehelich und adoptiert), die zum Zeitpunkt des Todesfalls gelebt haben oder bereits zuvor verstorben waren, aber selbst lebende Nachkommen hinterlassen haben.

Bitte geben Sie an, ob der andere Elternteil (auch adoptiv und bei unehelicher Geburt) zum Zeitpunkt des Todesfalls noch gelebt hat.

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Der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt in 3 Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von dem Todesfall und von Ihrer Enterbung erfahren haben. Haben Sie im Jahr 2022 davon erfahren, ist der Anspruch mit Ablauf des Jahres 2025 verjährt.

Wenn Sie erst nach dem Jahr 2022 von der Enterbung erfahren haben, kontaktieren Sie uns bitte für eine persönliche Beratung und individuelle Prüfung der Verjährung.

Nur Kinder, Enkel, Eltern, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben unter Umständen einen Anspruch auf den Pflichtteil.

Wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls Nachkommen des Verstorbenen gelebt haben, sind Elternteile von der Erbfolge ausgeschlossen und haben auch keinen Anspruch auf den Pflichtteil.

Der lebende Elternteil, durch den Sie von dem verstorbenen Großelternteil abstammen, verdrängt Sie in der gesetzlichen Erbfolge. Daher besteht auch kein Anspruch auf den Pflichtteil.

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