Wie hoch ist mein Pflichtteil?
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Mit dem inherio-Pflichtteilsrechner können Sie schnell und kostenlos herausfinden, welcher Anteil am Erbe Ihnen zusteht. Sie erhalten das Ergebnis direkt auf dieser Seite, ohne Registrierung oder weitere Angaben.

Hier finden Sie in wenigen Klicks Ihre Pflichtteils-Quote heraus.

Die Berechnung dient nur Ihrer ersten Einschätzung. Eine verbindliche Aussage zu Ihrem persönlichen Pflichtteil erhalten Sie im Rahmen der kostenlosen Beratung durch unsere Pflichtteils-Experten.

Es zählen alle Kinder (ehelich, unehelich und adoptiert) inklusive Ihnen, die zum Zeitpunkt des Todesfalls gelebt haben oder bereits zuvor verstorben waren, aber selbst lebende Nachkommen hinterlassen haben.

Bitte geben Sie den Familienstand des verstorbenen Elternteils zum Zeitpunkt des Todesfalls an.

Bitte geben Sie an, in welchem Güterstand der verstorbene Elternteil zum Zeitpunkt des Todesfalls verheiratet oder verpartnert war.

Bitte geben Sie an, ob der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner des verstorbenen Elternteils Erbe geworden ist.

Bitte geben Sie an, ob Ihr Elternteil noch lebt, durch den Sie mit dem verstorbenen Großelternteil verwandt sind.

Es zählen alle Kinder (ehelich, unehelich und adoptiert), die zum Zeitpunkt des Todesfalls gelebt haben oder bereits zuvor verstorben waren, aber selbst lebende Nachkommen hinterlassen haben.

Bitte geben Sie den Familienstand des verstorbenen Großelternteils zum Zeitpunkt des Todesfalls an.

Bitte geben Sie an, in welchem Güterstand der verstorbene Großelternteil zum Zeitpunkt des Todesfalls verheiratet oder verpartnert war.

Bitte geben Sie an, ob der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner des verstorbenen Großelternteils Erbe geworden ist.

Es zählen alle Kinder (also Ihre Geschwister; ehelich, unehelich und adoptiert) inklusive Ihnen, die zum Zeitpunkt des Todesfalls gelebt haben oder bereits zuvor verstorben waren, aber selbst lebende Nachkommen hinterlassen haben.

Bitte geben Sie den Güterstand zum Zeitpunkt des Todesfalls an.

Es zählen alle Kinder (ehelich, unehelich und adoptiert), die zum Zeitpunkt des Todesfalls gelebt haben oder bereits zuvor verstorben waren, aber selbst lebende Nachkommen hinterlassen haben.

Bitte wählen Sie "ja" aus, wenn zum Zeitpunkt des Todesfalls mindestens eine Person der genannten Verwandtschaftsgrade gelebt hat.

Bitte wählen Sie "ja" aus, wenn zum Zeitpunkt des Todesfalls mindestens ein Großelternteil des Verstorbenen gelebt hat.

Es zählen alle Kinder (ehelich, unehelich und adoptiert), die zum Zeitpunkt des Todesfalls gelebt haben oder bereits zuvor verstorben waren, aber selbst lebende Nachkommen hinterlassen haben.

Bitte geben Sie an, ob der andere Elternteil (auch adoptiv und bei unehelicher Geburt) zum Zeitpunkt des Todesfalls noch gelebt hat.

Bitte geben Sie den Familienstand des verstorbenen Kindes zum Zeitpunkt des Todesfalls an.

Bitte geben Sie an, in welchem Güterstand das verstorbenen Kindes zum Zeitpunkt des Todesfalls verheiratet oder verpartnert war.

Bitte geben Sie an, ob der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner des verstorbenen Kindes Erbe geworden ist.

Der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt in 3 Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von dem Todesfall und von Ihrer Enterbung erfahren haben. Haben Sie im Jahr 2022 davon erfahren, ist der Anspruch mit Ablauf des Jahres 2025 verjährt.

Wenn Sie erst nach dem Jahr 2022 von der Enterbung erfahren haben, kontaktieren Sie uns bitte für eine persönliche Beratung und individuelle Prüfung der Verjährung.

Nur Kinder, Enkel, Eltern, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben unter Umständen einen Anspruch auf den Pflichtteil.

Wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls Nachkommen des Verstorbenen gelebt haben, sind Elternteile von der Erbfolge ausgeschlossen und haben auch keinen Anspruch auf den Pflichtteil.

Der lebende Elternteil, durch den Sie von dem verstorbenen Großelternteil abstammen, verdrängt Sie in der gesetzlichen Erbfolge. Daher besteht auch kein Anspruch auf den Pflichtteil.

Ihre genaue Pflichtteils-Quote hängt von der Erbenstellung des Ehegatten bzw. Lebenspartners des Verstorbenen ab. Gerne prüfen wir die exakte Höhe und machen Anspruch für Sie geltend. Alle erforderlichen Informationen werden von inherio selbst beschafft. Ihre Vorteile mit inherio:

Ihre genaue Pflichtteils-Quote hängt vom Güterstand des Verstorbenen ab. Gerne prüfen wir die exakte Höhe und machen den Anspruch für Sie geltend. Alle erforderlichen Informationen werden von inherio selbst beschafft. Ihre Vorteile mit inherio:

Ihre genaue Pflichtteils-Quote hängt davon ab, welche entfernteren Verwandten Erben geworden sind. Gerne prüfen wir die exakte Höhe und machen den Anspruch für Sie geltend. Alle erforderlichen Informationen werden von inherio selbst beschafft. Ihre Vorteile mit inherio:

Gerne machen wir diesen Anspruch für Sie geltend. Ihre Vorteile mit inherio:

  • Garantiert kein Kostenrisiko.
  • Minimaler Aufwand für Sie.
  • Sie müssen keinen Kontakt zu den Erben aufnehmen.

Unsere erfahrenen Experten übernehmen die erbrechtliche Prüfung und den gesamten Ablauf. Nur im Erfolgsfall erhalten wir 16% (inkl. MwSt.) des Betrags, der tatsächlich an Sie ausbezahlt wird. Sichern Sie sich Ihre kostenlose, persönliche Beratung.

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Pflichtteil berechnen: kurz erklärt

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Berechtigte können also die Hälfte dessen verlangen, was ihnen ohne die Enterbung zugestanden hätte. Dieser Anteil am Nachlass wird als Pflichtteilsquote bezeichnet.

Wie hoch die individuelle Quote genau ausfällt, hängt davon ab, welche anderen Angehörigen ein gesetzliches Erbrecht haben – also vom Familienstand des oder der Verstorbenen, vom Güterstand der Ehe und von der Zahl der Erbberechtigten. Je mehr Personen erben, desto kleiner wird der einzelne Anteil.

Über den inherio Pflichtteilsrechner erfahren Sie Ihre persönliche Quote nach nur wenigen Klicks.

Losgelöst von der Frage nach der Pflichtteilsquote ist die Frage, wie viel Geld Ihnen am Ende tatsächlich ausgezahlt wird. Darauf gehen wir weiter unten ein.

Inhaltsverzeichnis

1. Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil
2. Beispiel: Höhe Pflichtteil Kinder
3. Beispiel: Höhe Pflichtteil Ehegatte
4. Beispiel: Wie hoch ist Pflichtteil bei 500.000 Euro?
5. Erhöhen Schenkungen den Pflichtteil?
6. Wie viel Geld bekomme ich ausbezahlt?
7. Vorteile des Pflichtteils
8. Was kostet die Durchsetzung des Pflichtteils?
8. Fragen und Antworten - FAQ

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Einen Anspruch auf den Pflichtteil haben nur Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. In Ausnahmefällen können auch Enkel und Eltern pflichtteilsberechtigt sein.

Lesen Sie hierzu ausführlich in unserem Ratgeber Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?.

Beispiel: Höhe Pflichtteil Kinder

Wie hoch die Pflichtteilsquote von Kindern ist, hängt vom Familienstand und Güterstand des überlebenden Elternteils und der Anzahl der Erben ab. Die folgende Übersicht zeigt die häufigsten Konstellationen:

Konstellation Gesetzlicher Erbteil Pflichtteilsquote
Verheiratet (Ehegatte ist Erbe, Zugewinngemeinschaft)
1 Kind 1/2 1/4 (25 %)
2 Kinder 1/4 1/8 (12,5 %)
3 Kinder 1/6 1/12 (rund 8,3 %)
Ledig, geschieden oder verwitwet (kein erbender Ehegatte)
1 Kind 1/1 1/2 (50 %)
2 Kinder 1/2 1/4 (25 %)
3 Kinder 1/3 1/6 (rund 16,7 %)

Die Werte gelten für den Regelfall: Ein vorhandener Ehegatte ist Erbe geworden und die Ehe bestand in der Zugewinngemeinschaft (ohne Ehevertrag). Ihre genaue Quote berechnet der Pflichtteilsrechner oben.

Beispiel: Höhe Pflichtteil Ehegatte

Die Pflichtteilsquote von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern bemisst sich ebenfalls nach dem Güterstand und der Anzahl der Kinder. Für die häufigsten Konstellationen ergeben sich folgende Quoten:

Konstellation Gesetzlicher Erbteil Pflichtteilsquote
Zugewinngemeinschaft (Regelfall, ohne Ehevertrag) *
Keine Kinder 3/4 3/8 (37,5 %)
1 Kind 1/2 1/4 (25 %)
2 Kinder 1/2 1/4 (25 %)
3 Kinder 1/2 1/4 (25 %)
Gütertrennung (nur mit Ehevertrag)
Keine Kinder 1/2 1/4 (25 %)
1 Kind 1/2 1/4 (25 %)
2 Kinder 1/3 1/6 (rund 16,7 %)
3 Kinder 1/4 1/8 (12,5 %)

Die Werte gelten für den enterbten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. Bei „keine Kinder“ ist unterstellt, dass noch Eltern, Geschwister (an Stelle verstorbener Eltern) oder Großeltern des Erblassers leben. Sind gar keine solchen Verwandten mehr vorhanden, erbt der Ehegatte allein – der Pflichtteil beträgt dann 1/2 (50 %), unabhängig vom Güterstand.

* In der Zugewinngemeinschaft ist im gesetzlichen Erbteil pauschal ein Viertel Zugewinnausgleich enthalten (§ 1371 BGB). Der enterbte Ehegatte kann stattdessen die güterrechtliche Lösung wählen: einen kleineren Pflichtteil ohne dieses pauschale Viertel, zusätzlich aber den konkret berechneten Zugewinnausgleich. Je nach Ehedauer und Vermögensentwicklung kann diese Variante höher ausfallen.

Die seltene Gütergemeinschaft (nur mit notariellem Ehevertrag) ist hier nicht aufgeführt: Dort bezieht sich die Quote nur auf den Nachlass, also den halben Anteil am gemeinsamen Vermögen. Ihre genaue Quote berechnet der Pflichtteilsrechner oben.

Beispiel: Wie hoch ist Pflichtteil bei 500.000 Euro?

Bei einem Nachlass von 500.000 Euro richtet sich der Pflichtteil nach Ihrer Pflichtteilsquote. Der Betrag ergibt sich dann aus der einfachen Formel Pflichtteilsquote × Nachlasswert. Was das konkret in Zahlen bedeutet, hängt davon ab, wer sonst noch erbt und ob der oder die Verstorbene verheiratet war. Die folgenden Beispiele zeigen die häufigsten Fälle:

Konstellation Pflichtteilsquote Pflichtteil bei 500.000 €
Allgemeines Beispiel (Rechenweg)
Einzelkind, kein erbender Ehegatte (Kind ist Alleinerbe) 1/2 (50 %) 250.000 €
Häufigste Konstellation bei Kindern
Verheiratet (Zugewinngemeinschaft), 2 Kinder 1/8 (12,5 %) 62.500 €
Häufigste Konstellation bei Ehegatten
Zugewinngemeinschaft, neben Kindern des Erblassers 1/4 (25 %) 125.000 €

Der Nachlasswert von 500.000 € ist der Reinnachlass, also das Vermögen nach Abzug von Schulden und Verbindlichkeiten. Es gilt: Pflichtteil = Pflichtteilsquote × Nachlasswert. Die Beispiele gehen von der Zugewinngemeinschaft ohne Ehevertrag aus (rund 90 % der Ehen). Bei anderen Güterständen, weiteren Erbberechtigten oder Schenkungen zu Lebzeiten (Pflichtteilsergänzung) kann der Betrag abweichen. Ihre genaue Höhe berechnet der Pflichtteilsrechner oben.

Erhöhen Schenkungen den Pflichtteil?

Ja. Hat der Erblasser zu Lebzeiten Vermögen verschenkt, kann Ihr Pflichtteil höher ausfallen. Solche Schenkungen werden dem Nachlass unter bestimmten Voraussetzungen anteilig wieder hinzugerechnet – über den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB). Wie das im Einzelnen funktioniert und welche Fristen gelten, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Pflichtteilsergänzung.

Wie viel Geld bekomme ich ausbezahlt?

Die Pflichtteilsquote sagt zunächst nichts darüber aus, wie viel Geld man tatsächlich erhält. Für die genaue Berechnung muss man erst den Nachlasswert kennen – und der ist anfangs in der Regel unbekannt. Erst wenn der Nachlasswert bekannt ist, lässt sich die Quote in einen konkreten Betrag umrechnen.

Der schwierige Teil ist deshalb selten die Rechnung, sondern die Frage, was überhaupt zum Nachlass gehört und was es wert ist. Enterbte haben darauf oft keinen Einblick. Aus diesem Grund sind die Erben verpflichtet, ein vollständiges Nachlassverzeichnis zu erstellen und den Wert des Erbes zu beziffern.

Wie Sie diese Auskunft und die Wertermittlung durchsetzen, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch.

Vorteile des Pflichtteils

Im Gegensatz zum Erbe hat der Pflichtteil zwei entscheidende Vorteile: Einerseits handelt es sich beim Pflichtteil um einen reinen Geldanspruch, Sie müssen sich also nicht um die Aufteilung und den Verkauf von Immobilien und anderen Wertgegenständen kümmern - dies ist Aufgabe der Erben. Andererseits kann der Pflichtteilsanspruch nicht negativ sein. War der Nachlass überschuldet, erhält man im schlimmsten Fall kein Geld - erbt aber keine Schulden.

Was kostet die Durchsetzung des Pflichtteils?

Wenn Sie inherio mit der Durchsetzung Ihres Pflichtteils beauftragen, erhalten wir von dem Betrag, welchen wir tatsächlich für Sie durchsetzen, 16%. Sie müssen keine Vorauszahlung leisten, es gibt keine versteckten Gebühren und Sie haben kein Kostenrisiko. Registrieren Sie sich für unsere kostenlose Beratung.

Fragen und Antworten - FAQ

Hier finden Sie in wenigen Klicks Ihre Pflichtteils-Quote heraus.

Die Berechnung dient nur Ihrer ersten Einschätzung. Eine verbindliche Aussage zu Ihrem persönlichen Pflichtteil erhalten Sie im Rahmen der kostenlosen Beratung durch unsere Pflichtteils-Experten.

Es zählen alle Kinder (ehelich, unehelich und adoptiert) inklusive Ihnen, die zum Zeitpunkt des Todesfalls gelebt haben oder bereits zuvor verstorben waren, aber selbst lebende Nachkommen hinterlassen haben.

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Bitte geben Sie an, in welchem Güterstand der verstorbene Elternteil zum Zeitpunkt des Todesfalls verheiratet oder verpartnert war.

Bitte geben Sie an, ob der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner des verstorbenen Elternteils Erbe geworden ist.

Bitte geben Sie an, ob Ihr Elternteil noch lebt, durch den Sie mit dem verstorbenen Großelternteil verwandt sind.

Es zählen alle Kinder (ehelich, unehelich und adoptiert), die zum Zeitpunkt des Todesfalls gelebt haben oder bereits zuvor verstorben waren, aber selbst lebende Nachkommen hinterlassen haben.

Bitte geben Sie den Familienstand des verstorbenen Großelternteils zum Zeitpunkt des Todesfalls an.

Bitte geben Sie an, in welchem Güterstand der verstorbene Großelternteil zum Zeitpunkt des Todesfalls verheiratet oder verpartnert war.

Bitte geben Sie an, ob der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner des verstorbenen Großelternteils Erbe geworden ist.

Es zählen alle Kinder (also Ihre Geschwister; ehelich, unehelich und adoptiert) inklusive Ihnen, die zum Zeitpunkt des Todesfalls gelebt haben oder bereits zuvor verstorben waren, aber selbst lebende Nachkommen hinterlassen haben.

Bitte geben Sie den Güterstand zum Zeitpunkt des Todesfalls an.

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Bitte wählen Sie "ja" aus, wenn zum Zeitpunkt des Todesfalls mindestens ein Großelternteil des Verstorbenen gelebt hat.

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Der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt in 3 Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von dem Todesfall und von Ihrer Enterbung erfahren haben. Haben Sie im Jahr 2022 davon erfahren, ist der Anspruch mit Ablauf des Jahres 2025 verjährt.

Wenn Sie erst nach dem Jahr 2022 von der Enterbung erfahren haben, kontaktieren Sie uns bitte für eine persönliche Beratung und individuelle Prüfung der Verjährung.

Nur Kinder, Enkel, Eltern, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben unter Umständen einen Anspruch auf den Pflichtteil.

Wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls Nachkommen des Verstorbenen gelebt haben, sind Elternteile von der Erbfolge ausgeschlossen und haben auch keinen Anspruch auf den Pflichtteil.

Der lebende Elternteil, durch den Sie von dem verstorbenen Großelternteil abstammen, verdrängt Sie in der gesetzlichen Erbfolge. Daher besteht auch kein Anspruch auf den Pflichtteil.

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