Ratgeber Pflichtteil
Älteres Paar mit Herz über einem gemeinsamen Testament, daneben eine Sanduhr

Berliner Testament: Pflichtteil einfordern oder abwarten?

Erfahren Sie, wann Kinder beim Berliner Testament den Pflichtteil verlangen können, welche Fristen gelten und was eine Pflichtteilsstrafklausel bedeutet.

Beim Berliner Testament erbt nach dem ersten Todesfall der überlebende Ehepartner allein. Die Kinder sollen erst nach dessen Tod als Schlusserben zum Zuge kommen. Nach dem Tod des ersten Elternteils sind sie deshalb zunächst enterbt und können ihren Pflichtteil sofort verlangen. Ob das sinnvoll ist, hängt vor allem vom Testament, einer möglichen Pflichtteilsstrafklausel, der Höhe beider Nachlässe und der persönlichen Situation ab.

Welche Folgen Einfordern oder Abwarten haben kann, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ehepartner als Alleinerben: Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner für den ersten Todesfall gegenseitig als Alleinerben ein.
  • Kinder zunächst enterbt: Die Kinder werden in der Regel erst nach dem Tod des zweiten Elternteils Schlusserben. Nach dem ersten Todesfall sind sie daher zunächst enterbt.
  • Pflichtteil sofort möglich: Kinder haben schon nach dem ersten Todesfall grundsätzlich Anspruch auf den Pflichtteil. Sie müssen nicht bis zum Tod des zweiten Elternteils warten.
  • Frist beachten: Der Anspruch aus dem ersten Erbfall verjährt regelmäßig nach drei Jahren. Ein Abwarten bis zum zweiten Todesfall kann deshalb zum Verlust dieses Anspruchs führen.
  • Unterstützung durch inherio: inherio prüft das Testament und mögliche Strafklauseln, ermittelt den Nachlass und setzt den Pflichtteil für Sie durch. Eine erfolgsabhängige Vergütung von 16% fällt nur an, wenn Sie tatsächlich eine Zahlung erhalten.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Berliner Testament?

Erster und zweiter Erbfall: was ist der Unterschied?

Wie hoch ist der Pflichtteil beim Berliner Testament?

Was bedeutet eine Pflichtteilsstrafklausel?

Pflichtteil verlangen oder auf das Erbe warten?

Wie fordert man den Pflichtteil beim Berliner Testament ein?

Wann verjährt der Pflichtteil beim Berliner Testament?

Kann der überlebende Elternteil das Berliner Testament ändern?

Fazit: Pflichtteil beim Berliner Testament erst genau prüfen

Häufige Fragen zum Pflichtteil beim Berliner Testament

Was ist ein Berliner Testament?

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben ein. Stirbt ein Ehepartner, erhält der überlebende Partner zunächst den gesamten Nachlass des verstorbenen Ehepartners. Die gemeinsamen Kinder werden meist als Schlusserben eingesetzt und sollen erst nach dem Tod des zweiten Elternteils erben.

Diese typische Gestaltung ist in § 2269 BGB geregelt. Für die Kinder bedeutet die gegenseitige Alleinerbeneinsetzung aber, dass sie beim ersten Todesfall von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind - also enterbt wurden. Deshalb können sie bereits nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil verlangen.

Erster und zweiter Erbfall: Was ist der Unterschied?

Beim Berliner Testament werden zwei rechtlich getrennte Erbfälle getrennt betrachtet:

Merkmal Erster Erbfall Zweiter Erbfall
Was passiert? Der erste Elternteil verstirbt. Der überlebende Elternteil verstirbt.
Wer erbt? In der Regel der überlebende Ehepartner allein. In der Regel die Kinder als Schlusserben.
Welche Rechte haben die Kinder? Sie sind zunächst enterbt und können ihren Pflichtteil verlangen. Sie erhalten grundsätzlich das verbleibende Vermögen als Erben.

Der Pflichtteilsanspruch nach dem ersten Todesfall entsteht mit diesem Erbfall (§ 2317 BGB). Er ist ein eigener Geldanspruch gegen den überlebenden Ehepartner als Erben. Die Kinder müssen mit seiner Geltendmachung daher nicht bis zum Tod des zweiten Elternteils warten.

Wie hoch ist der Pflichtteil beim Berliner Testament?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Wie hoch er konkret ausfällt, hängt insbesondere vom Wert des Nachlasses, dem Güterstand der Ehepartner und der Anzahl der Kinder ab.

Beispiel: Die Eltern lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und haben zwei Kinder. Der Nachlass des zuerst verstorbenen Elternteils beträgt 400.000 Euro. Ohne Berliner Testament würde jedes Kind ein Viertel erben. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte davon, also ein Achtel des Nachlasses. Damit hat jedes Kind grundsätzlich einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 50.000 Euro.

Wie hoch Ihre Pflichtteilsquote ist, können Sie über den inherio Pflichtteilsrechner schnell und unkompliziert berechnen. Wie viel Geld Sie am Ende wirklich erhalten, hängt vom Umfang und Wert des Nachlasses ab. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber zum Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch.

Was bedeutet eine Pflichtteilsstrafklausel?

Viele Berliner Testamente enthalten eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel. Sie soll Kinder davon abhalten, ihren Pflichtteil bereits nach dem ersten Todesfall einzufordern. Die Klausel beseitigt den Pflichtteilsanspruch jedoch nicht. Häufig bestimmt sie, dass ein Kind, das seinen Pflichtteil nach dem ersten Elternteil verlangt, nach dem Tod des zweiten Elternteils nicht mehr Schlusserbe wird und auch dann nur den Pflichtteil erhält.

Welche Folgen die Geltendmachung tatsächlich hat, richtet sich nach dem genauen Wortlaut der Klausel. Je nach Formulierung kann außerdem streitig sein, welches Verhalten die Sanktion auslöst. Deshalb sollte das Testament geprüft werden, bevor Auskunft oder Zahlung gegenüber dem überlebenden Elternteil verlangt wird.

Pflichtteil verlangen oder auf das Erbe warten?

Ob Sie den Pflichtteil nach dem ersten Todesfall verlangen oder auf das spätere Erbe warten sollten, lässt sich nicht pauschal beantworten. Aus rechtlicher Sicht müssen dafür der genaue Wortlaut des Testaments und die Folgen einer Geltendmachung geprüft werden. Enthält das Testament eine Pflichtteilsstrafklausel, kann die Forderung dazu führen, dass Sie nach dem Tod des zweiten Elternteils nicht mehr Schlusserbe werden, sondern auch dann nur den Pflichtteil erhalten.

Die Entscheidung hat aber nicht nur eine rechtliche und finanzielle Seite, sondern auch eine persönliche. Manche Kinder verzichten zunächst aus Rücksicht auf den überlebenden Elternteil auf die Durchsetzung – etwa weil dieser im Familienhaus lebt oder auf das Vermögen angewiesen ist. Andere möchten bereits nach dem ersten Todesfall klare Verhältnisse schaffen, insbesondere wenn das Verhältnis belastet ist oder sie nicht auf eine ungewisse spätere Erbschaft warten möchten. Eine rechtliche Verpflichtung, aus familiärer Rücksicht abzuwarten, besteht jedoch nicht.

Abzuwarten ist zudem nicht automatisch wirtschaftlich günstiger. Zwar können die gemeinsamen Regelungen der Eltern nach dem ersten Todesfall bindend sein (§§ 2270, 2271 BGB). Das spätere Erbe ist damit aber nicht in einer bestimmten Höhe gesichert. Der überlebende Elternteil bleibt Eigentümer des Vermögens und kann es etwa für den eigenen Lebensunterhalt, Pflegekosten oder andere Ausgaben verwenden. Bis zum zweiten Erbfall kann sich das vorhandene Vermögen daher deutlich verringern. Ob der überlebende Elternteil das Testament noch ändern kann, hängt zudem von dessen Inhalt und Bindungswirkung ab.

Für die Entscheidung sind zu berücksichtigen:

  • der genaue Wortlaut des Testaments und einer möglichen Pflichtteilsstrafklausel,
  • die Höhe des Pflichtteils aus dem ersten Erbfall und der voraussichtliche spätere Nachlass,
  • die finanzielle Situation des überlebenden Elternteils,
  • die familiäre Situation und das persönliche Sicherheitsbedürfnis,
  • mögliche steuerliche Folgen bei größeren Ansprüchen sowie
  • die Verjährung des Anspruchs aus dem ersten Erbfall.

Auch steuerliche Folgen können die Abwägung beeinflussen. Eine verständliche Einordnung finden Sie im Ratgeber Pflichtteil und Steuern.

Wie fordert man den Pflichtteil beim Berliner Testament ein?

Der Pflichtteil wird nicht automatisch ausgezahlt. Das Kind muss ihn gegenüber dem überlebenden Elternteil aktiv geltend machen. Beim Berliner Testament sollte davor insbesondere geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Pflichtteilsstrafklausel eingreift. inherio übernimmt diese Schritte für Sie und berät Sie umfangreich zu Ihren Möglichkeiten. Weitere Informationen zur Beauftragung finden Sie auf der Seite Pflichtteil einfordern.

Mehr zur Durchsetzung des Pflichtteils lesen Sie in unserem Ratgeber zum Ablauf.

Wann verjährt der Pflichtteil beim Berliner Testament?

Der Pflichtteilsanspruch nach dem ersten Todesfall verjährt regelmäßig innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Tod, Ihrer Enterbung und der Person des Erben erfahren haben (§§ 195, 199 BGB).

Wer aus Rücksicht auf den überlebenden Elternteil zunächst abwartet, sollte die Verjährung deshalb im Blick behalten. Der Anspruch aus dem ersten Erbfall bleibt nicht automatisch bis zum Tod des zweiten Elternteils bestehen. Ist die Frist abgelaufen, kann der überlebende Elternteil die Zahlung verweigern. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur Verjährung.

Kann der überlebende Elternteil das Berliner Testament ändern?

Nach dem ersten Todesfall sind die gemeinsamen Regelungen eines Berliner Testaments häufig bindend. Der überlebende Elternteil kann die eingesetzten Schlusserben dann nicht ohne Weiteres austauschen oder vollständig enterben (§§ 2270, 2271 BGB).

Ob und in welchem Umfang Änderungen noch möglich sind, hängt jedoch vom genauen Inhalt des Testaments ab. Manche Testamente enthalten ausdrücklich einen Änderungsvorbehalt. Für die Entscheidung, den Pflichtteil sofort zu verlangen oder auf das spätere Erbe zu warten, sollte deshalb geprüft werden, wie stark der überlebende Elternteil tatsächlich gebunden ist.

Fazit: Pflichtteil beim Berliner Testament erst genau prüfen

Beim Berliner Testament können Kinder ihren Pflichtteil bereits nach dem ersten Todesfall verlangen. Ob das sinnvoll ist, hängt vor allem vom Wortlaut des Testaments, einer möglichen Pflichtteilsstrafklausel, der Vermögensentwicklung und der familiären Situation ab. Wer abwartet, sollte bedenken, dass der Anspruch aus dem ersten Erbfall verjähren kann und das spätere Erbe nicht in einer bestimmten Höhe gesichert ist.

inherio prüft die erbrechtliche Ausgangslage und übernimmt die Durchsetzung Ihres Pflichtteils. So können Sie eine Entscheidung auf Grundlage des Testaments, der Fristen und der wirtschaftlichen Folgen treffen.

Häufige Fragen zum Pflichtteil beim Berliner Testament

Haben Kinder beim Berliner Testament Anspruch auf den Pflichtteil?

Ja. Da der überlebende Ehepartner beim ersten Todesfall meist Alleinerbe wird, sind die Kinder zunächst enterbt. Sie können deshalb bereits nach diesem ersten Erbfall ihren Pflichtteil verlangen.

Müssen Kinder bis zum Tod des zweiten Elternteils warten?

Nein. Der Pflichtteilsanspruch entsteht bereits nach dem Tod des ersten Elternteils. Ob seine Durchsetzung sinnvoll ist, hängt jedoch vom Testament und der persönlichen Situation ab.

Wie hoch ist der Pflichtteil beim Berliner Testament?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Seine konkrete Höhe hängt insbesondere vom Nachlasswert, dem Güterstand der Eltern und der Anzahl der Kinder ab.

Verhindert eine Pflichtteilsstrafklausel die Auszahlung?

Nein. Die Klausel beseitigt den Pflichtteilsanspruch nach dem ersten Todesfall grundsätzlich nicht. Sie kann aber dazu führen, dass das Kind nach dem zweiten Todesfall nicht mehr Schlusserbe wird und auch dann nur den Pflichtteil erhält.

Kann ich zunächst Auskunft verlangen, ohne die Strafklausel auszulösen?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind der genaue Wortlaut der Klausel und das konkrete Verhalten. Lassen Sie das Testament deshalb prüfen, bevor Sie gegenüber dem Erben Auskunft oder Zahlung verlangen.

Muss der überlebende Elternteil die Immobilie verkaufen?

Nicht automatisch. Der Pflichtteil ist zwar ein Geldanspruch und grundsätzlich zu erfüllen. Würde die sofortige vollständige Zahlung wegen der Art des Nachlasses eine unbillige Härte verursachen, kann der Erbe unter engen Voraussetzungen eine Stundung verlangen. Daneben kommen eine Finanzierung oder eine einvernehmliche Zahlungsregelung infrage.

Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?

Der Anspruch verjährt regelmäßig innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Todesfall, Ihrer Enterbung und der Person des Erben erfahren haben. Ein bloßes Aufforderungsschreiben hemmt die Verjährung nicht automatisch.

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