Der Pflichtteil wird nicht automatisch ausgezahlt – er muss gegenüber den Erben aktiv eingefordert werden. Das ist in den meisten Fällen außergerichtlich möglich. Auf diese Weise kann der Pflichtteil oft relativ schnell durchgesetzt werden, meist innerhalb weniger Monate. In Einzelfällen kann auch eine Klage erforderlich sein.
Mehr zum genauen Ablauf und zur Dauer der Pflichtteilsdurchsetzung, lesen Sie in diesem Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Kostenlose Erstberatung: Wir prüfen Ihren Anspruch, Ihre Pflichtteilsquote und die Verjährung. Für den Erstkontakt sind keine Unterlagen erforderlich.
- Vollständige Nachlassermittlung: Wir verlangen Auskunft von den Erben und prüfen Vermögen, Schulden, Bewertungen und relevante Schenkungen.
- Meist ohne Gericht: Wir verhandeln mit den Erben und fordern die Zahlung. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, kümmern wir uns um die Klage.
- Dauer: Eine außergerichtliche Einigung kann innerhalb weniger Monate gelingen. Erforderliche Bewertungen, unvollständige Auskünfte oder ein Gerichtsverfahren können die Durchsetzung verlängern.
- Auszahlung in Geld: Sie erhalten Ihren Pflichtteil in Euro, keine Immobilien- oder Unternehmensanteile.
- Unterstützung durch inherio: inherio übernimmt die außergerichtliche und, wenn nötig, gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs. Eine erfogsabhängige Vergütung von 16% fällt nur an, wenn Sie tatsächlich eine Zahlung erhalten. Sie müssen keine Vorauszahlung leisten.
Inhaltsverzeichnis
Schritt 1: Kostenlose Erstberatung und Anspruchsprüfung
Schritt 2: Den Nachlass ermitteln und bewerten
Schritt 3: Den Pflichtteil berechnen und Zahlung verlangen
Schritt 4: Pflichtteil einklagen – wenn nötig
Schritt 5: Die Auszahlung erhalten
Fazit: Einfacher Ablauf, kein Aufwand, kein Kostenrisiko
Häufige Fragen zur Durchsetzung des Pflichtteils
Schritt 1: Kostenlose Erstberatung und Anspruchsprüfung
Unsere Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Je nach Wunsch sprechen wir mit Ihnen telefonisch oder beraten Sie per Mail. In dieser Kommunikation besprechen wir Ihre Situation, beantworten Ihre Fragen und erläutern das weitere Vorgehen.
In unserer Prüfung klären wir zunächst, ob Sie pflichtteilsberechtigt sind, wer Erbe geworden ist und welche Pflichtteilsquote Ihnen zusteht. Eine erste Einschätzung Ihrer Quote erhalten Sie auch über den inherio Pflichtteilsrechner.
Außerdem prüfen wir die Verjährung. Regelmäßig gilt eine Frist von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem Sie vom Todesfall, Ihrer Enterbung und den Erben erfahren haben. Auch grob fahrlässige Unkenntnis kann die Frist auslösen. Ein Schreiben an die Erben stoppt die Verjährung in der Regel nicht. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zu Fristen und Verjährung.
Für die erste Beratung brauchen Sie keine Unterlagen. Sie müssen für unsere Beauftragung auch keinerlei Vorauszahlung leisten.
Schritt 2: Den Nachlass ermitteln und bewerten
Nach Ihrer Beauftragung beantragen wir zunächst Akteneinsicht in die Nachlassakte beim Gericht. Daraus ergeben sich insbesondere die testamentarischen Regelungen und Hinweise auf die Erben.
Anschließend verlangen wir von den Erben ein Nachlassverzeichnis. Darin müssen die Erben das Vermögen und die Schulden der verstorbenen Person offenlegen. Wir prüfen die Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität. Bestehen Zweifel an der Vollständigkeit des Verzeichnisses oder an den angegebenen Werten, fordern wir Nachbesserung und verlangen im Zweifel eine notarielle oder gutachterliche Einschätzung. Mehr zum Nachlassverzeichnis und zum Wert des Erbes lesen Sie in unserem Ratgeber zum Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch.
Auch frühere Schenkungen gehören zur Prüfung. Sie können Ihren Anspruch erhöhen, obwohl das verschenkte Vermögen beim Tod nicht mehr vorhanden war. Einzelheiten erklärt unser Ratgeber zum Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Bereits im ersten Schreiben können wir neben der Auskunft auch die Zahlung des Pflichtteils verlangen, selbst wenn der genaue Betrag noch nicht feststeht.
Wie werden Immobilien und Unternehmen bewertet?
Bei Immobilien, Unternehmen oder anderen schwer einzuschätzenden Vermögenswerten verlangen wir bei Bedarf eine sachverständige Wertermittlung. Anschließend prüfen wir, ob die Bewertung nachvollziehbar ist und auf den richtigen Grundlagen beruht.
Unbegründete Wertangaben oder fehlerhafte Gutachten müssen Sie nicht akzeptieren. Mehr zur Bewertung von Immobilien lesen Sie in unserem Ratgeber zu Pflichtteil und Immobilien, mehr zur Bewertung von Unternehmen, lesen Sie in unserem Ratgeber zu Pflichtteil und Unternehmen.
Was passiert bei fehlenden oder zweifelhaften Angaben?
Fehlende Positionen und Widersprüche beanstanden wir gegenüber den Erben. Außerdem können wir ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangen. Der Notar muss eigene Ermittlungen durchführen und darf die Angaben der Erben nicht einfach übernehmen. Das ist oft zeitaufwendig, bietet aber ein verlässlicheres Ergebnis.n.
Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass das Verzeichnis nicht sorgfältig erstellt wurde, kommt eine eidesstattliche Versicherung infrage. Dabei müssen die Erben vor Gericht versichern, den Nachlass nach bestem Wissen so vollständig angegeben zu haben, wie es ihnen möglich war (§ 260 Abs. 2 BGB). Eine falsche eidesstattliche Versicherung kann strafrechtliche Folgen haben.
Bleiben die Erben untätig, können bereits Auskunft und Wertermittlung eingeklagt werden.
Schritt 3: Den Pflichtteil berechnen und Zahlung verlangen
Sobald der Nachlass ausreichend geklärt und bewertet ist, berechnen wir Ihren Pflichtteil. Maßgeblich sind der Nachlasswert nach Abzug der berücksichtigungsfähigen Schulden und Ihre Pflichtteilsquote. Ergänzende Ansprüche wegen Schenkungen und mögliche Anrechnungen prüfen wir ebenfalls.
Anschließend fordern wir den konkreten Betrag von den Erben und setzen eine angemessene Zahlungsfrist. Bei Zahlungsverzug können zusätzlich Verzugszinsen anfallen.
Wann ist ein Vergleich sinnvoll?
Gerade bei Immobilien oder Unternehmen kann über die korrekte Bewertung gestritten werden. Ein Vergleich kann diesen Streit vermeiden oder beenden: in diesem Fall einigen Sie sich mit den Erben auf einen Betrag und können die Auseinandersetzung hinter sich lassen.
Wir übernehmen die Verhandlungen für Sie und informieren und beraten Sie zu Ihren Optionen. Dabei wägen wir den erreichbaren Betrag gegen die voraussichtliche Dauer, zusätzliche Kosten und Risiken einer weiteren Auseinandersetzung ab. Ob Sie eine Einigung annehmen, entscheiden nur Sie.
Schritt 4: Pflichtteil einklagen – wenn nötig
Eine Klage kommt in Betracht, wenn die Erben die Auskunft verweigern, Ihren Anspruch bestreiten oder nicht zahlen. Auch eine drohende Verjährung kann gerichtliche Schritte erforderlich machen.
inherio kümmert sich um die anwaltliche Vertretung und begleitet Sie durch das Verfahren. Ist die Forderung bereits bezifferbar, kann unmittelbar auf Zahlung geklagt werden. Fehlen noch Informationen, kommt häufig eine Stufenklage zum Einsatz.
Wie funktioniert eine Stufenklage?
Mit einer Stufenklage werden mehrere aufeinander aufbauende Ansprüche in einem Verfahren verfolgt. Zunächst können die Erben vom Gericht verpflichtet werden, ein Nachlassverzeichnis vorzulegen. Bei Bedarf lassen sich außerdem eine Wertermittlung und eine eidesstattliche Versicherung durchsetzen. Sobald die erforderlichen Informationen vorliegen, wird der Zahlungsanspruch beziffert und weiterverfolgt.
Die Stufenklage kann auch die Verjährung des zunächst unbezifferten Zahlungsanspruchs hemmen. Eine reine Auskunftsklage genügt dafür nicht.
Eine Einigung bleibt auch vor Gericht möglich. Das Verfahren muss daher nicht mit einem Urteil enden.
Schritt 5: Die Auszahlung erhalten
Nach erfolgreicher Beendigung der Durchsetzung zahlen die Erben den vereinbarten oder gerichtlich festgestellten Betrag. Auch wenn das Erbe hauptsächlich aus einer Immobilie besteht, erhalten Sie Ihren Pflichtteil in Geld. Sie erhalten keine Anteile am Haus oder an einem Unternehmen.
Fehlendes Bargeld befreit die Erben grundsätzlich nicht von der Zahlung. Es ist Sache der Erben zu klären, wie sie den Pflichtteil finanzieren. Ein Zahlungsaufschub kommt durch eine Vereinbarung oder unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen infrage. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zu Pflichtteil und Immobilien.
Zahlen die Erben trotz eines vollstreckbaren Urteils oder Vergleichs nicht, kümmern wir uns um die erforderliche Zwangsvollstreckung.
Nach erfolgreicher Durchsetzung erhalten Sie Ihren Pflichtteil auf Ihr Konto – inherio erhält die vereinbarte erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 16%, inklusive aller Steuern und Gebühren.
Wie lange dauert die Durchsetzung des Pflichtteils?
Eine außergerichtliche Lösung kann innerhalb weniger Monate gelingen. Entscheidend sind vor allem die Mitwirkung der Erben, der Umfang des Nachlasses und notwendige Bewertungen.
Unvollständige Auskünfte, schwierige Gutachten und Gerichtsverfahren können die Durchsetzung erheblich verlängern. Eine feste Auszahlungsfrist lässt sich deshalb nicht genau festlegen.
Was kostet die Durchsetzung des Pflichtteils?
Bei inherio beträgt die Vergütung 16% der erfolgreich durchgesetzten Summe. In den 16% sind auch alle Steuern, Kosten und Gebühren enthalten. Sie müssen nichts vorstrecken und haben bei erfolgloser Durchsetzung keine Kosten. Das gilt auch, wenn ein Gerichtsverfahren erforderlich wird. Mehr erfahren Sie auf unserer Kostenseite.
Bei einer klassischen anwaltlichen Vertretung entstehen Anwaltskosten und gegebenenfalls Gerichts- und Gutachterkosten. Die Höhe hängt insbesondere vom Anspruchswert, der Vergütungsvereinbarung und dem Verlauf ab. Vorschüsse können erforderlich sein; wer die Prozesskosten letztlich trägt, richtet sich nach dem Ausgang des Verfahrens. Mehr zur anwaltlichen Vergütung lesen Sie in unserem Ratgeber Pflichtteil ohne Anwalt.
Fazit: Einfacher Ablauf, kein Aufwand, kein Kostenrisiko
Den Pflichtteil erhalten Sie nicht automatisch – er muss aktiv eingefordert werden. Entscheidend sind eine vollständige Nachlassermittlung, nachvollziehbare Bewertungen und die rechtzeitige Durchsetzung. Auch frühere Schenkungen können Ihren Anspruch erhöhen. Eine außergerichtliche Lösung kann innerhalb weniger Monate gelingen; verweigern die Erben Auskunft oder Zahlung, können gerichtliche Schritte erforderlich werden.
inherio übernimmt diese Schritte für Sie: von der kostenlosen Anspruchsprüfung über die Verhandlungen bis zur Auszahlung. Sie werden persönlich begleitet und entscheiden selbst über eine Einigung.
Häufige Fragen zur Durchsetzung des Pflichtteils
Welche Unterlagen brauche ich für die erste Beratung?
Sie können uns auch ohne Unterlagen kontaktieren. Ein Testament oder ein Schreiben des Nachlassgerichts ist hilfreich, aber keine Voraussetzung. Auch den Wert des Nachlasses müssen Sie noch nicht kennen.
Muss ich selbst mit den Erben Kontakt aufnehmen?
Nein. inherio übernimmt den Schriftverkehr und die Verhandlungen für Sie. Wir besprechen das Vorgehen mit Ihnen und informieren Sie über die Entwicklung. Über eine vorgeschlagene Einigung entscheiden Sie selbst.
Muss ich das Testament anfechten, um meinen Pflichtteil zu bekommen?
Nein. Der Pflichtteil besteht grundsätzlich gerade dann, wenn Sie durch ein Testament enterbt wurden. Eine Anfechtung ist dafür nicht erforderlich. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur Testamentsanfechtung.
Muss ich persönlich vor Gericht erscheinen?
Viele Fälle werden außergerichtlich geklärt. Kommt es zu einem Prozess, übernimmt ein Rechtsanwalt die Vertretung. Das Gericht kann allerdings Ihr persönliches Erscheinen anordnen. Sollte ein Termin erforderlich sein, werden Sie darauf vorbereitet und anwaltlich begleitet.
