Die meisten Pflichtteilsansprüche können außergerichtlich durchgesetzt werden. Automatisch wird der Pflichtteil aber nicht ausgezahlt – er muss gegenüber den Erben aktiv eingefordert werden. inherio übernimmt das für Sie: von der kostenlosen Anspruchsprüfung über die Nachlassermittlung bis zur Auszahlung.
Eine außergerichtliche Lösung kann innerhalb weniger Monate gelingen. Ist eine Klage erforderlich, kümmern wir uns auch um die gerichtliche Durchsetzung. Sie werden über den gesamten Prozess persönlich begleitet und müssen den Kontakt mit den Erben nicht selbst führen. Unsere Vergütung fällt nur im Erfolgsfall an.
Das Wichtigste in Kürze
- Kostenlose Erstberatung: Wir prüfen Ihren Anspruch, Ihre Pflichtteilsquote und die Verjährungsfristen. Für den Erstkontakt sind keine Unterlagen erforderlich.
- Vollständige Nachlassermittlung: Wir verlangen Auskunft von den Erben und prüfen Vermögen, Schulden, Bewertungen und relevante Schenkungen.
- Meist ohne Gericht: Wir verhandeln mit den Erben und fordern die Zahlung. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, kümmern wir uns um die Klage.
- Auszahlung in Geld: Sie erhalten Ihren Pflichtteil in Euro, keine Immobilien- oder Unternehmensanteile.
- Keine Vorauszahlung: inherio erhält nur im Erfolgsfall 16% der erfolgreich durchgesetzten Summe. Scheitert die Durchsetzung, haben Sie keine Kosten.
Inhaltsverzeichnis
- Schritt 1: Kostenlose Erstberatung und Anspruchsprüfung
- Schritt 2: Den Nachlass ermitteln und bewerten
- Schritt 3: Den Pflichtteil berechnen und Zahlung verlangen
- Schritt 4: Pflichtteil einklagen – wenn nötig
- Schritt 5: Die Auszahlung erhalten
- Fazit
- Häufige Fragen zur Durchsetzung des Pflichtteils
Schritt 1: Kostenlose Erstberatung und Anspruchsprüfung
Unsere Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Wir klären zunächst, ob Sie pflichtteilsberechtigt sind, wer Erbe geworden ist und welche Pflichtteilsquote Ihnen zusteht. Eine erste Einschätzung Ihrer Quote erhalten Sie auch über den inherio Pflichtteilsrechner.
Außerdem prüfen wir die Verjährung. Regelmäßig gilt eine Frist von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem Sie vom Todesfall, Ihrer Enterbung und den Erben erfahren haben. Auch grob fahrlässige Unkenntnis kann die Frist auslösen. Ein Aufforderungsschreiben allein stoppt die Verjährung nicht. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur Verjährung.
Für die erste Beratung brauchen Sie keine Unterlagen. Wir besprechen Ihre Situation und erläutern Ihnen das weitere Vorgehen.
Schritt 2: Den Nachlass ermitteln und bewerten
Nach Ihrer Beauftragung fordern wir zunächst die Nachlassakte beim Gericht an. Daraus ergeben sich insbesondere die testamentarischen Regelungen und Hinweise auf die Erben.
Anschließend verlangen wir von den Erben ein Nachlassverzeichnis. Darin müssen die Erben das Vermögen und die Schulden des Verstorbenen offenlegen. Wir prüfen die Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität.
Auch frühere Schenkungen gehören zur Prüfung. Sie können Ihren Anspruch erhöhen, obwohl das verschenkte Vermögen beim Tod nicht mehr vorhanden war. Einzelheiten erklärt unser Ratgeber zum Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Bereits im ersten Schreiben können wir neben der Auskunft auch die Zahlung des Pflichtteils verlangen, selbst wenn der genaue Betrag noch nicht feststeht.
Wie werden Immobilien und Unternehmen bewertet?
Bei Immobilien, Unternehmen oder anderen schwer einzuschätzenden Vermögenswerten verlangen wir bei Bedarf eine sachverständige Wertermittlung. Anschließend prüfen wir, ob die Bewertung nachvollziehbar ist und auf den richtigen Grundlagen beruht.
Unbegründete Wertangaben oder fehlerhafte Gutachten müssen Sie nicht akzeptieren. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zu Auskunft und Wertermittlung.
Was passiert bei fehlenden oder zweifelhaften Angaben?
Fehlende Positionen und Widersprüche beanstanden wir gegenüber den Erben. Außerdem können wir ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangen. Der Notar muss eigene Ermittlungen durchführen und darf die Angaben der Erben nicht einfach übernehmen. Das ist oft zeitaufwendig, bietet aber ein verlässliches Ergebnis.
Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass das Verzeichnis nicht sorgfältig erstellt wurde, kommt eine eidesstattliche Versicherung infrage. Dabei müssen die Erben vor Gericht versichern, den Nachlass nach bestem Wissen so vollständig angegeben zu haben, wie es ihnen möglich war. Eine falsche eidesstattliche Versicherung kann strafrechtliche Folgen haben.
Bleiben die Erben untätig, können bereits Auskunft und Wertermittlung eingeklagt werden.
Schritt 3: Den Pflichtteil berechnen und Zahlung verlangen
Sobald der Nachlass ausreichend geklärt und bewertet ist, berechnen wir Ihren Pflichtteil. Maßgeblich sind der Nachlasswert nach Abzug der berücksichtigungsfähigen Schulden und Ihre Pflichtteilsquote. Ergänzende Ansprüche wegen Schenkungen und mögliche Anrechnungen prüfen wir ebenfalls.
Anschließend fordern wir den konkreten Betrag von den Erben und setzen eine angemessene Zahlungsfrist. Bei Zahlungsverzug können zusätzlich Verzugszinsen anfallen.
Wann ist ein Vergleich sinnvoll?
Gerade bei Immobilien oder Unternehmen kann über die korrekte Bewertung gestritten werden. Ein Vergleich kann diesen Streit vermeiden oder beenden: Sie einigen sich mit den Erben auf einen Betrag und können die Auseinandersetzung hinter sich lassen.
Wir übernehmen die Verhandlungen und beraten Sie. Dabei wägen wir den erreichbaren Betrag gegen die voraussichtliche Dauer, zusätzliche Kosten und Risiken einer weiteren Auseinandersetzung ab. Ob Sie eine Einigung annehmen, entscheiden nur Sie.
Schritt 4: Pflichtteil einklagen – wenn nötig
Eine Klage kommt infrage, wenn die Erben die Auskunft verweigern, Ihren Anspruch bestreiten oder nicht zahlen. Auch eine drohende Verjährung kann gerichtliche Schritte erforderlich machen.
inherio kümmert sich um die anwaltliche Vertretung und begleitet Sie durch das Verfahren. Ist die Forderung bereits bezifferbar, kann unmittelbar auf Zahlung geklagt werden. Fehlen noch Informationen, kommt häufig eine Stufenklage zum Einsatz.
Wie funktioniert eine Stufenklage?
Mit einer Stufenklage werden die erforderlichen Ansprüche in einem Verfahren verfolgt. Zunächst müssen die Erben die Informationen liefern, die zur Berechnung fehlen. Bei Bedarf werden auch eine Wertermittlung und eine eidesstattliche Versicherung durchgesetzt. Anschließend wird der Zahlungsanspruch beziffert und weiterverfolgt.
Die Stufenklage kann auch die Verjährung des zunächst unbezifferten Zahlungsanspruchs hemmen. Eine reine Auskunftsklage genügt dafür nicht.
Eine Einigung bleibt auch vor Gericht möglich. Das Verfahren muss daher nicht mit einem Urteil enden.
Schritt 5: Die Auszahlung erhalten
Die Erben zahlen den vereinbarten oder gerichtlich festgestellten Betrag. Sie erhalten Ihren Pflichtteil in Geld.
Fehlendes Bargeld befreit die Erben grundsätzlich nicht von der Zahlung. Sie müssen klären, wie sie den Pflichtteil finanzieren. Ein Zahlungsaufschub kommt durch eine Vereinbarung oder unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen infrage.
Zahlen die Erben trotz eines vollstreckbaren Urteils oder gerichtlichen Vergleichs nicht, kümmern wir uns um die erforderliche Zwangsvollstreckung. Nach erfolgreicher Durchsetzung wird die vereinbarte Vergütung abgerechnet.
Wie lange dauert die Durchsetzung des Pflichtteils?
Eine außergerichtliche Lösung kann innerhalb weniger Monate gelingen. Entscheidend sind vor allem die Mitwirkung der Erben, der Umfang des Nachlasses und notwendige Bewertungen.
Unvollständige Auskünfte, schwierige Gutachten und Gerichtsverfahren können die Durchsetzung erheblich verlängern. Eine feste Auszahlungsfrist lässt sich deshalb nicht genau festlegen.
Was kostet die Durchsetzung des Pflichtteils?
Bei einer klassischen anwaltlichen Vertretung entstehen Anwaltskosten und gegebenenfalls Gerichts- und Gutachterkosten. Die Höhe hängt insbesondere vom Anspruchswert, der Vergütungsvereinbarung und dem Verlauf ab. Vorschüsse können erforderlich sein; wer die Prozesskosten letztlich trägt, richtet sich nach dem Ausgang des Verfahrens.
Bei inherio beträgt die Vergütung 16 % inklusive Mehrwertsteuer der erfolgreich durchgesetzten Summe. Sie müssen nichts vorstrecken und haben bei erfolgloser Durchsetzung keine Kosten. Das gilt auch, wenn ein Gerichtsverfahren erforderlich wird. Mehr erfahren Sie auf unserer Kostenseite.
Fazit
Den Pflichtteil erhalten Sie nicht automatisch – er muss aktiv eingefordert werden. Entscheidend sind eine vollständige Nachlassermittlung, nachvollziehbare Bewertungen und die rechtzeitige Durchsetzung. Auch frühere Schenkungen können Ihren Anspruch erhöhen. Meist gelingt eine außergerichtliche Lösung innerhalb weniger Monate; verweigern die Erben Auskunft oder Zahlung, können gerichtliche Schritte erforderlich werden.
inherio übernimmt diese Schritte für Sie: von der kostenlosen Anspruchsprüfung über die Verhandlungen bis zur Auszahlung. Sie werden persönlich begleitet und entscheiden selbst über eine Einigung.
-
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihren Anspruch, Ihre Quote und die Fristen.
-
Nachlass ermitteln
Wir prüfen Vermögen, Schulden, Schenkungen und Bewertungen.
-
Zahlung verlangen
Wir berechnen Ihren Pflichtteil und verhandeln mit den Erben.
-
Falls nötig: Klage
Wir kümmern uns um die gerichtliche Durchsetzung.
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Auszahlung erhalten
Sie erhalten Ihren Pflichtteil in Geld.
Häufige Fragen zur Durchsetzung des Pflichtteils
Welche Unterlagen brauche ich für die erste Beratung?
Sie können uns auch ohne Unterlagen kontaktieren. Ein Testament oder ein Schreiben des Nachlassgerichts ist hilfreich, aber keine Voraussetzung. Auch den Wert des Nachlasses müssen Sie noch nicht kennen.
Muss ich selbst mit den Erben Kontakt aufnehmen?
Nein. inherio übernimmt den Schriftverkehr und die Verhandlungen für Sie. Wir besprechen das Vorgehen mit Ihnen und informieren Sie über die Entwicklung. Über eine vorgeschlagene Einigung entscheiden Sie selbst.
Muss ich das Testament anfechten, um meinen Pflichtteil zu bekommen?
Nein. Der Pflichtteil besteht grundsätzlich gerade dann, wenn Sie durch ein Testament enterbt wurden. Eine Anfechtung ist dafür nicht erforderlich. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur Testamentsanfechtung.
Muss ich persönlich vor Gericht erscheinen?
Viele Fälle werden außergerichtlich geklärt. Kommt es zu einem Prozess, übernimmt ein Rechtsanwalt die Vertretung. Das Gericht kann allerdings Ihr persönliches Erscheinen anordnen. Sollte ein Termin erforderlich sein, werden Sie darauf vorbereitet und anwaltlich begleitet.
