Ratgeber Pflichtteil
Zwei Männer halten Händchen

Haben eingetragene Lebenspartner Anspruch auf den Pflichtteil?

Pflichtteil für eingetragene Lebenspartner: Erfahren Sie, welche Rechte Partner, gleichgeschlechtliche Ehegatten und enterbte Kinder haben.

Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten im Erb- und Pflichtteilsrecht grundsätzlich gleichgestellt. Werden sie durch ein Testament enterbt, können sie von den Erben ihren Pflichtteil verlangen. Auch die Pflichtteilsrechte von Kindern hängen nicht von der sexuellen Orientierung ihrer Eltern ab.

Wie hoch die Ansprüche ausfallen und welche Besonderheiten beim Zugewinnausgleich gelten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gleiche Rechte: Eingetragene Lebenspartner haben im Erb- und Pflichtteilsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Ehegatten.
  • Pflichtteil nach Enterbung: Wer als eingetragener Lebenspartner von der Erbfolge ausgeschlossen wird, kann grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil verlangen.
  • Zugewinngemeinschaft: Ist der Lebenspartner vollständig enterbt und erhält er kein Vermächtnis, fällt sein Pflichtteil zunächst geringer aus. Zusätzlich kann ihm ein Zugewinnausgleich zustehen.
  • Gleichgeschlechtliche Ehe: Für gleichgeschlechtliche Ehepaare gelten die üblichen erbrechtlichen Regelungen ohne Besonderheiten.‍
  • Kinder: Leibliche und adoptierte Kinder behalten ihren Pflichtteilsanspruch unabhängig von der sexuellen Orientierung oder Partnerschaft ihrer Eltern.
  • Pflichtteilsentziehung: Persönliche Enttäuschung, Kontaktabbruch oder Streit reichen nicht aus, um einem Kind den Pflichtteil zu entziehen.
  • Nicht eingetragene Partnerschaft: Unverheiratete und nicht eingetragene Lebensgefährten haben keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch.
  • Unterstützung durch inherio: inherio prüft und berechnet Ihren Anspruch und übernimmt die Durchsetzung gegenüber den Erben. Eine Vergütung von 16 % inklusive Mehrwertsteuer fällt nur an, wenn Sie tatsächlich eine Zahlung erhalten.

Alle Themen im Überblick

Haben eingetragene Lebenspartner einen Pflichtteilsanspruch?

Gleichgeschlechtliche Ehepaare sind vollständig gleichgestellt

Welchen Pflichtteil erhalten eingetragene Lebenspartner?

Was gilt für Kinder?

Wenn persönliche Enttäuschung zur Enterbung führt

Wie hoch ist der Pflichtteil eines enterbten Kindes?

Was können enterbte Lebenspartner und Kinder tun?

Fazit: Eingetragene Lebenspartner sind pflichtteilsberechtigt

Häufige Fragen zum Pflichtteil eingetragener Lebenspartner

Haben eingetragene Lebenspartner einen Pflichtteilsanspruch?

Ja. Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten im gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrecht gleichgestellt. Seit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland keine neuen eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Bereits bestehende Lebenspartnerschaften bleiben wirksam und müssen nicht in eine Ehe umgewandelt werden, damit der überlebende Partner erbrechtlich geschützt ist (§ 1 LPartG).

Ohne Testament gehört der überlebende Lebenspartner zu den gesetzlichen Erben. Enterbt der Erblasser oder die Erblasserin den eingetragenen Lebenspartner, steht dem enterbten Lebenspartner grundsätzlich der Pflichtteil zu. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 10 Abs. 6. LPartG).

Eine bloße Trennung beseitigt den Pflichtteilsanspruch nicht automatisch. Er kann aber trotz formal fortbestehender Lebenspartnerschaft ausgeschlossen sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für deren Aufhebung vorlagen und die verstorbene Person die Aufhebung beantragt oder ihr zugestimmt hatte (§ 10 Abs. 3 LPartG). Solche Fälle müssen aber im Einzelfall geklärt werden.

Wichtig ist die Abgrenzung zur bloßen Lebensgemeinschaft: Wer seinen Partner umgangssprachlich als „Lebenspartner“ bezeichnet, aber weder verheiratet ist noch eine eingetragene Lebenspartnerschaft führt, hat keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Daran ändert auch ein jahrzehntelanges Zusammenleben nichts.

Gleichgeschlechtliche Ehepaare sind vollständig gleichgestellt

Bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe gibt es im Pflichtteilsrecht keine Besonderheiten. Rechtlich handelt es sich um eine Ehe. Wird ein Ehegatte enterbt, kann er grundsätzlich den Ehegattenpflichtteil verlangen.

Die Öffnung der Ehe hat bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften nicht rechtlos gemacht. Für sie gilt weiterhin das Lebenspartnerschaftsgesetz mit einem dem Ehegatten entsprechenden Erb- und Pflichtteilsrecht.

Wie hoch ist der Pflichtteil eingetragener Lebenspartner?

Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen den Erben. Der enterbte Lebenspartner wird dadurch nicht Miterbe und erhält auch nicht automatisch einzelne Gegenstände aus dem Nachlass.

Grundsätzlich entspricht der Pflichtteil der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Seine genaue Höhe hängt vor allem davon ab, welche Verwandten neben dem Lebenspartner gesetzliche Erben wären und welcher Güterstand galt. Über den inherio Pflichtteilsrechner können Sie mit wenigen Klicks herausfinden, wie hoch Ihre Pflichtteilsquote ausfällt. Von der Quote zu unterscheiden ist die Frage, wie viel Geld man am Ende tatsächlich bekommt. Darauf gehen wir ausführlich in unserem Ratgeber zur Auszahlungshöhe ein.

Ohne Lebenspartnerschaftsvertrag gilt die Zugewinngemeinschaft (§ 6 LPartG). Ist der Lebenspartner vollständig enterbt, wird sein Pflichtteil aus dem nicht um ein Viertel erhöhten gesetzlichen Erbteil berechnet. Neben diesem sogenannten kleinen Pflichtteil kann er den konkret berechneten Zugewinnausgleich verlangen (§ 1371 Abs. 2 BGB).

Beispiel: Hinterlässt die verstorbene Person einen eingetragenen Lebenspartner und ein Kind, beträgt der nicht erhöhte gesetzliche Erbteil des Lebenspartners ein Viertel. Bei vollständiger Enterbung beläuft sich sein kleiner Pflichtteil deshalb auf ein Achtel des maßgeblichen Nachlasswertes. Hinzukommen kann ein konkreter Zugewinnausgleich.

Was gilt für Kinder?

Kinder haben gegenüber ihren rechtlichen Eltern dieselben Pflichtteilsrechte – unabhängig von deren sexueller Orientierung oder Partnerschaft. Setzt ein Vater beispielsweise seinen Ehemann oder eingetragenen Lebenspartner als Alleinerben ein, kann ein enterbtes Kind seinen Pflichtteil von diesem verlangen.

Entscheidend ist allerdings das rechtliche Eltern-Kind-Verhältnis. Leibliche und adoptierte Kinder sind grundsätzlich pflichtteilsberechtigt. Ein Stiefkind hat dagegen keinen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Stiefelternteil, wenn es von diesem nicht adoptiert wurde. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zu den Pflichtteilsberechtigten.

Wenn persönliche Enttäuschung zur Enterbung führt

Einer unserer Mandanten erlebte genau diese Situation. Sein Vater hatte nach der Scheidung eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem Mann geschlossen. Das Verhältnis zwischen dem Sohn und dem Partner blieb distanziert. Im Testament setzte der Vater seinen Lebenspartner als Alleinerben ein. Als Begründung schrieb er sinngemäß, sein Sohn habe sein Leben in den letzten Jahren nicht respektiert.

Die Enterbung war wirksam. Der Vater durfte frei entscheiden, wen er als Erben einsetzt. Den Pflichtteil konnte er seinem Sohn mit dieser Begründung jedoch nicht entziehen.

Persönliche Enttäuschung, Kontaktabbruch, familiäre Distanz, Streit oder die fehlende Akzeptanz eines Partners sind keine ausreichenden Gründe für eine Pflichtteilsentziehung (§ 2333 BGB). Welche seltenen Gründe den Pflichtteil entfallen lassen können, erklärt der Ratgeber zu Pflichtteilsverzicht, Entziehung und Unwürdigkeit.

Der Sohn behielt deshalb seinen Pflichtteilsanspruch. Er musste ihn gegenüber dem Lebenspartner als Alleinerben geltend machen. Die geschiedene Mutter hatte dagegen keinen Pflichtteilsanspruch mehr.

Wie hoch ist der Pflichtteil eines enterbten Kindes?

Auch bei Kindern beträgt der Pflichtteil die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils.

Hinterlässt die verstorbene Person einen eingetragenen Lebenspartner und ein einziges Kind, würden beide bei der üblichen Zugewinngemeinschaft ohne Testament grundsätzlich jeweils zur Hälfte erben. Wird das Kind enterbt und der Lebenspartner zum Alleinerben eingesetzt, beträgt der Pflichtteil des Kindes in diesem typischen Fall ein Viertel des Nachlasswertes.

Bei mehreren Kindern oder einem anderen Güterstand verändert sich die Quote.

Was können enterbte Lebenspartner und Kinder tun?

Der Pflichtteil wird nicht automatisch ausgezahlt. Der enterbte Lebenspartner oder das enterbte Kind muss den Anspruch gegenüber den Erben geltend machen.

Dafür müssen die Erben regelmäßig Auskunft über den vollständigen Nachlass erteilen und die maßgeblichen Nachlasswerte belegen. Erst auf dieser Grundlage lässt sich der Pflichtteil zuverlässig berechnen. Bei eingetragenen Lebenspartnern ist zusätzlich zu prüfen, ob ein Zugewinnausgleich besteht.

inherio fordert die erforderlichen Auskünfte für Sie an, prüft die Angaben und Bewertungen, berechnet Ihren Anspruch und übernimmt die Kommunikation mit den Erben. Wie die einzelnen Schritte ablaufen, lesen Sie im Ratgeber Pflichtteil durchsetzen.

Fazit: Eingetragene Lebenspartner sind pflichtteilsberechtigt

Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten im Erb- und Pflichtteilsrecht grundsätzlich gleichgestellt. Bei vollständiger Enterbung in Zugewinngemeinschaft müssen jedoch der kleine Pflichtteil und ein möglicher konkreter Zugewinnausgleich getrennt berechnet werden. Auch Kinder behalten ihren Pflichtteil unabhängig von der sexuellen Orientierung oder Partnerschaft ihrer Eltern.

Häufige Fragen zum Pflichtteil eingetragener Lebenspartner

Muss eine eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt werden?

Nein. Eine in Deutschland bereits vor der Öffnung der Ehe begründete eingetragene Lebenspartnerschaft bleibt auch ohne Umwandlung wirksam. Der überlebende Lebenspartner ist deshalb weiterhin gesetzlich erb- und pflichtteilsberechtigt.

Hat ein getrennt lebender Lebenspartner noch Anspruch auf den Pflichtteil?

Eine bloße Trennung lässt den Pflichtteilsanspruch grundsätzlich bestehen. Er kann aber entfallen, wenn beim Erbfall die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft vorlagen und die verstorbene Person die Aufhebung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.

Wie hoch ist der Pflichtteil eines vollständig enterbten Lebenspartners?

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des maßgeblichen gesetzlichen Erbteils. Bestand Zugewinngemeinschaft, wird bei vollständiger Enterbung regelmäßig der nicht erhöhte gesetzliche Erbteil zugrunde gelegt; zusätzlich kann ein konkreter Zugewinnausgleich bestehen.

Haben unverheiratete Lebensgefährten einen Pflichtteilsanspruch?

Nein. Wer weder verheiratet ist noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, hat keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Das gilt auch nach langjährigem Zusammenleben.

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