Ratgeber Pflichtteil
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Pflichtteil einfordern ohne Anwalt?

Pflichtteil ohne Anwalt einfordern: Risiken beim eigenen Vorgehen, hohe Anwaltskosten und die Alternative mit inherio – 16 % nur bei Erfolg.

Die Durchsetzung des Pflichtteils mit einem Anwalt ist häufig teuer und für Mandanten schwer zu überblicken. Es ist daher verständlich, wenn Betroffene ihren Pflichtteil lieber ohne Anwalt einfordern möchten.

Das ist grundsätzlich auch möglich. Doch mit einem Schreiben an die Erben ist es meistens nicht getan. Was dann folgt, ist meist eine zermürbende Auseinandersetzung mit den Anwälten der Gegenseite, eine komplizierte und konflikträchtige Bewertung des Nachlasses und die direkte Auseinandersetzung mit der Familie.

inherio ist deshalb der goldene Mittelweg: die juristische Kompetenz eines spezialisierten Rechtsdienstleisters, verbunden mit einem transparenten Erfolgsmodell. Mit inherio müssen Sie keinerlei Vorauszahlung leisten und haben kein Kostenrisiko: nur im Erfolgsfall erhalten wir 16% des durchgesetzten Betrags – inklusive aller Steuern und Gebühren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anwaltskanzleien rechnen meist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach Stunden ab. Beide Modelle können schnell teuer werden, die Gesamtkosten sind schwer vorhersehbar.
  • Anwälte werden in jedem Fall für ihre Tätigkeit bezahlt – unabhängig davon, ob Sie am Ende Geld erhalten. Umso länger das Verfahren dauert, desto höher werden die Kosten.
  • Es ist grundsätzlich möglich den Pflichtteil ohne Anwalt einzufordern. Wegen des Aufwands und der Risiken ist ein eigenes Vorgehen aber in der Regel nicht zu empfehlen.
  • inherio ist ein registrierter Rechtsdienstleister und ausschließlich auf Pflichtteilsansprüche spezialisiert.
  • Die Vergütung von inherio beträgt 16% inklusive Steuern und Gebühren und fällt nur im Erfolgsfall an. Eine Vorauszahlung ist nicht erforderlich.

Inhaltsverzeichnis

Pflichtteil mit Anwalt: Warum die Kosten schwer vorhersehbar sind

Das Problem der unterschiedlichen Anreize

Nicht jede Kanzlei ist auf Pflichtteil spezialisiert

Pflichtteil per Musterbrief? Das Schreiben ist nur der Anfang

Das Nachlassverzeichnis ist die größte praktische Hürde

Verjährung: Ein Brief allein reicht nicht

Die emotionale Belastung wird häufig unterschätzt

Pflichtteil mit inherio: der professionelle Mittelweg

Fazit: Nicht allein machen – aber auch nicht unnötig ins Kostenrisiko gehen

Häufige Fragen zum Pflichtteil ohne Anwalt

Pflichtteil mit Anwalt: Warum die Kosten schwer vorhersehbar sind

Für Enterbte erscheint der Gang zum Anwalt zunächst naheliegend. Der Anwalt kennt das Recht, übernimmt “die Sache” und kann den Anspruch bei Bedarf einklagen.

Das löst zwar das Problem der Eigenregie. Dafür entsteht ein neues: Anwaltskosten sind beim Pflichtteil häufig schwer zu kalkulieren. Gleichzeitig werden sie grundsätzlich unabhängig davon geschuldet, ob die Durchsetzung erfolgreich ist.

Anwaltskanzleien rechnen normalerweise entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer Honorarvereinbarung ab.

Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Bei einer Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG, richtet sich die Höhe des Honorars nach dem Gegenstandswert. Das können Sie über den Prozesskostenrechner selbst nachvollziehen.

Beim Pflichtteil ist der Wert des Nachlasses für die Berechnung der Kosten maßgeblich. Gerade dieser Wert ist am Anfang jedoch unbekannt. Erst wenn ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorliegt und Immobilien, Unternehmen oder andere Vermögenswerte bewertet wurden, lässt sich der Pflichtteil zuverlässig berechnen.

Trotzdem verlangen Anwälte häufig bereits zu Beginn einen Vorschuss oder berechnen ihre Gebühren auf Grundlage eines geschätzten Nachlasswerts. Für Mandanten besteht daher das Risiko, dass sie letztlich zu viel bezahlen.

Wird zudem aus der außergerichtlichen Auseinandersetzung ein Gerichtsverfahren, fallen zusätzliche Gebühren an. Auch ein Vergleich kann weitere Gebühren auslösen.

Das System aus Gegenstandswert, Gebührensätzen, Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr und Anrechnung ist für juristische Laien kaum verständlich. Eine Anwaltsrechnung kann also formal korrekt sein und trotzdem die Frage offenlassen, warum sie so hoch ausfällt.

Abrechnung nach Stunden

Noch schneller können Kosten bei einem Stundenhonorar aus dem Ruder laufen. Dabei wird der zeitliche Aufwand abgerechnet. Für die Prüfung von Unterlagen, für Telefonate, E-Mails, Schreiben und Verhandlungen läuft jeweils die Uhr.

Wie viele Stunden ein Pflichtteilsfall am Ende benötigt, lässt sich zu Beginn kaum vorhersagen. Fest steht, dass mit jeder Tätigkeit des Anwalts und mit jeder Untätigkeit der Gegenseite die Kosten steigen.

Vor Gericht wird es besonders teuer

Landet der Pflichtteilsanspruch vor Gericht, kommen neben weiteren eigenen Anwaltskosten auch Gerichtskosten und möglicherweise Gutachterkosten hinzu. Verlieren Sie den Prozess vollständig, müssen Sie grundsätzlich auch die erstattungsfähigen Anwaltskosten der Gegenseite tragen. Das Kostenrisiko ist hoch.

Vor dem Landgericht besteht zudem Anwaltszwang. Dort dürfen Sie den Prozess nicht selbst führen.

Das Problem der unterschiedlichen Anreize

Das Vergütungsmodell beeinflusst, welches Vorgehen wirtschaftlich attraktiv ist.

Der Mandant möchte seinen Pflichtteil möglichst schnell, vollständig und ohne unnötige Auseinandersetzung erhalten. Der Anwalt wird dagegen grundsätzlich für seine Tätigkeit bezahlt – nicht für die tatsächlich erreichte Auszahlung.

Bei einem Stundenhonorar ist der Zusammenhang besonders deutlich: Je länger der Fall dauert und je mehr Arbeit entsteht, desto höher fällt das Honorar aus.

Bei einer Abrechnung nach dem RVG wird ein Verfahren nicht allein deshalb teurer, weil mehr Zeit vergeht. Zusätzliche Verfahrensschritte können aber weitere Gebühren auslösen. Aus einer außergerichtlichen Tätigkeit kann ein Gerichtsverfahren werden, auf das möglicherweise noch eine weitere Instanz folgt.

Das bedeutet nicht, dass Anwälte Verfahren absichtlich verlängern. Das klassische Vergütungsmodell belohnt eine schnelle und unkomplizierte Auszahlung aber auch nicht unbedingt. Ein langes und aufwendiges Verfahren kann für eine Kanzlei daher wirtschaftlich interessanter sein als eine schnelle außergerichtliche Lösung.

Und unsere Erfahrung zeigt: die meisten Pflichtteilsansprüche lassen sich außergerichtlich durchsetzen. Eine konsequente, gut vorbereitete und zugleich pragmatische Vorgehensweise kann häufig schneller zum Ziel führen als ein frühzeitig eskalierter Rechtsstreit.

Nicht jede Kanzlei ist auf Pflichtteil spezialisiert

Erbrecht ist ein weites Rechtsgebiet. Viele Kanzleien bearbeiten neben Erbfällen zahlreiche andere Rechtsgebiete. Das bedeutet nicht, dass dort schlecht gearbeitet wird. Eine allgemeine erbrechtliche Erfahrung ist aber nicht automatisch mit einer Spezialisierung auf die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen gleichzusetzen.

Gerade beim Pflichtteil kommt es darauf an, Nachlassverzeichnisse kritisch zu prüfen, fehlende Vermögenswerte zu erkennen, Schenkungen zu berücksichtigen und Bewertungen zu hinterfragen.

Auch die Kommunikation unterscheidet sich von Kanzlei zu Kanzlei. Mandanten erhalten mitunter umfangreiche Schreiben voller Fachbegriffe, ohne anschließend wirklich zu verstehen, was geschehen ist, welche Möglichkeiten bestehen und warum ein bestimmter Schritt empfohlen wird.

Pflichtteil per Musterbrief? Das Schreiben ist nur der Anfang

Wer Anwaltskosten vermeiden möchte, kann die Erben zunächst selbst anschreiben. Rechtlich ist das grundsätzlich möglich. Praktisch setzt das erste Schreiben aber häufig erst die eigentliche Auseinandersetzung in Gang.

Sie müssen dann selbst:

  • Ihre Pflichtteilsberechtigung prüfen,
  • Akteneinsicht beim Nachlassgericht einfordern,
  • die richtigen Erben ermitteln,
  • Auskunft und ein Nachlassverzeichnis verlangen,
  • Schenkungen und mögliche Ergänzungsansprüche erkennen,
  • Vermögenswerte und Schulden prüfen,
  • Bewertungen hinterfragen,
  • den Anspruch berechnen,
  • Fristen überwachen,
  • auf Einwände reagieren und
  • über die Auszahlung verhandeln.

Spätestens wenn die Erben selbst einen Anwalt einschalten, entsteht schnell ein unübersichtlicher Papierkrieg. Die Schreiben werden juristischer, der Ton wird schärfer und Ansprüche werden möglicherweise vollständig bestritten.

Ohne rechtliche Erfahrung ist schwer einzuschätzen, welche Argumente stimmen und wo lediglich Verhandlungsdruck aufgebaut wird. Eine ungeschickte Formulierung, ein vorschnelles Zugeständnis oder ein zu niedriger Vergleich können später kaum noch korrigiert werden.

Das Nachlassverzeichnis ist die größte praktische Hürde

Die Erben müssen dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den Nachlass erteilen. Dafür wird grundsätzlich ein Nachlassverzeichnis erstellt. Die entscheidende Frage lautet jedoch nicht nur, ob ein Verzeichnis vorliegt. Entscheidend ist, ob es vollständig und plausibel ist.

Bei Zweifeln kann grundsätzlich ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangt werden. Bei schwer zu bewertenden Vermögensgegenständen besteht außerdem ein Anspruch auf Wertermittlung. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zum Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch.

Gerade hier passieren bei einem Vorgehen auf eigene Faust die folgenschwersten Fehler. Wer eine fehlende Schenkung nicht erkennt, eine zu niedrige Immobilienbewertung akzeptiert oder den Notar nicht einschaltet, erhält möglicherweise erheblich weniger, als ihm tatsächlich zusteht.

Verjährung: Ein Brief allein reicht nicht

Pflichtteilsansprüche verjähren grundsätzlich innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt regelmäßig mit dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Todesfall, Ihrer Enterbung und der Person des Anspruchsgegners erfahren haben. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur Verjährung des Pflichtteils.

Wichtig dabei ist: Ein außergerichtliches Schreiben an die Erben hemmt die Verjährung nicht automatisch. Auch die bloße Aufforderung zur Vorlage eines Nachlassverzeichnisses schützt den Zahlungsanspruch nicht.

Wer sich selbst um den Pflichtteil kümmert, muss deshalb nicht nur die Frist kennen, sondern auch rechtzeitig die richtigen Maßnahmen ergreifen. Wird dabei ein Fehler gemacht, kann der Pflichtteil trotz monatelanger Korrespondenz verjähren.

Die emotionale Belastung wird häufig unterschätzt

Pflichtteilsansprüche richten sich meist gegen enge Angehörige. Häufig geht es um Geschwister, den überlebenden Elternteil oder den neuen Ehepartner der verstorbenen Person.

Wer den Pflichtteil selbst durchsetzt, muss diese Personen unmittelbar zur Offenlegung des Vermögens und zur Zahlung auffordern. Dadurch können alte familiäre Konflikte wieder aufbrechen.

Eine professionelle Vertretung schafft Abstand. Sie müssen nicht selbst verhandeln, keine scharf formulierten Schreiben beantworten und sich nicht persönlich mit den Erben auseinandersetzen.

Pflichtteil mit inherio: der professionelle Mittelweg

Mit inherio müssen Sie sich nicht zwischen teurer Anwaltskanzlei und riskanter Eigenregie entscheiden.

inherio ist ein registrierter Rechtsdienstleister und ausschließlich auf die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen spezialisiert. Unser juristisches Team übernimmt den gesamten Vorgang:

  • Wir prüfen Ihren Anspruch.
  • Wir verlangen Akteneinsicht beim zuständigen Nachlassgericht.
  • Wir übernehmen die Kommunikation mit den Erben und deren Anwälten.
  • Wir verlangen die erforderlichen Auskünfte und Bewertungen.
  • Wir prüfen das Nachlassverzeichnis auf Lücken und Unstimmigkeiten.
  • Wir berechnen und verhandeln Ihren Pflichtteil.
  • Wir organisieren und finanzieren bei Bedarf die gerichtliche Durchsetzung.

Dabei bleibt das Kostenmodell von Anfang an klar: inherio erhält nur im Erfolgsfall 16% von dem Betrag, der Ihnen tatsächlich ausgezahlt wird.

Es spielt keine Rolle, wie lange die Durchsetzung dauert, wie viele Schreiben erforderlich sind oder wie kompliziert der Nachlass ist. Die Provision erhöht sich dadurch nicht. Sie müssen auch keine Anwalts-, Gerichts- oder Gutachterkosten vorstrecken.

Scheitert die Durchsetzung, bekommt inherio nichts.

Fazit: Nicht allein machen – aber auch nicht unnötig ins Kostenrisiko gehen

Sie können Ihren Pflichtteil ohne Anwalt einfordern. Dann müssen Sie jedoch auch den gesamten nachfolgenden Prozess selbst bewältigen: Auskunft, Nachlassprüfung, Bewertung, Fristen, Verhandlungen, familiäre Konflikte und möglicherweise eine anwaltlich vertretene Gegenseite.

Eine klassische Kanzlei nimmt Ihnen diese Arbeit ab. Dafür können die Kosten schnell hoch, schwer planbar und nur schwer verständlich werden. Bezahlt wird grundsätzlich unabhängig davon, ob Sie am Ende tatsächlich eine Auszahlung erhalten.

inherio verbindet professionelle Pflichtteilsdurchsetzung mit einem transparenten Erfolgsmodell. Sie zahlen nichts im Voraus und nur dann 16% inklusive Steuern und Gebühren, wenn Ihr Pflichtteil erfolgreich ausgezahlt wird.

Kriterium Eigenregie Anwaltskanzlei inherio
Aufwand Vollständig bei Ihnen Übernimmt die Kanzlei Übernimmt inherio
Vergütung Keine Dienstleisterkosten, aber eigene Auslagen und Risiken RVG oder Stundensatz – grundsätzlich unabhängig vom Erfolg 16 % inklusive Steuern und Gebühren, nur bei Erfolg
Vorauszahlung Kosten fallen bei Bedarf direkt an Vorschuss oder Kosten nach geschätztem Nachlasswert Keine Vorauszahlung
Spezialisierung Eigenes Wissen erforderlich Abhängig von der gewählten Kanzlei Ausschließlich Pflichtteilsansprüche
Kommunikation mit den Erben Führen Sie selbst Übernimmt die Kanzlei Übernimmt inherio
Prüfung des Nachlasses Führen Sie selbst durch Im vereinbarten Mandatsumfang Bestandteil der vollständigen Durchsetzung
Kosten bei Misserfolg Eigene Auslagen und mögliche Prozesskosten Anwalts- und mögliche Prozesskosten Keine Vergütung und kein eigenes Kostenrisiko

Die Übersicht stellt die typischen Unterschiede dar. Bei Anwaltskanzleien können Vergütung und Leistungsumfang je nach Vereinbarung abweichen.

Häufige Fragen zum Pflichtteil ohne Anwalt

Kann ich meinen Pflichtteil selbst einfordern?

Grundsätzlich ja. Sie tragen dann aber selbst die Verantwortung für Fristen, Auskunft, Nachlassprüfung, Bewertung und Berechnung. Wegen des Aufwands und der möglichen Fehler ist ein Vorgehen auf eigene Faust in der Regel nicht zu empfehlen.

Reicht ein Musterschreiben zum Einfordern des Pflichtteils?

Meistens nicht. Ein Musterschreiben kann den ersten Kontakt herstellen. Die eigentliche Arbeit beginnt jedoch häufig erst, wenn das Nachlassverzeichnis vorliegt, Angaben fehlen oder die Erben den Anspruch bestreiten.

Stoppt ein Schreiben an die Erben die Verjährung?

Nein, nicht automatisch. Ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben hemmt die Verjährung grundsätzlich nicht. Läuft die Frist bald ab, müssen rechtzeitig geeignete rechtliche Maßnahmen geprüft werden.

Was kostet ein Anwalt für den Pflichtteil?

Das hängt vom Gegenstandswert, dem Umfang der Tätigkeit und dem vereinbarten Vergütungsmodell ab. Abgerechnet wird üblicherweise nach dem RVG oder nach Stunden. Zusätzliche Kosten können insbesondere bei einem Gerichtsverfahren entstehen.

Was kostet die Durchsetzung mit inherio?

inherio erhält nur im Erfolgsfall 16 Prozent inklusive Mehrwertsteuer von dem Betrag, der Ihnen tatsächlich ausgezahlt wird. Eine Vorauszahlung ist nicht erforderlich. Scheitert die Durchsetzung, fällt keine Vergütung an.

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