Enterbt? Mit inherio zu Ihrem Pflichtteil.

Mit inherio kommen Sie unkompliziert, ohne Aufwand und persönlich begleitet zu Ihrem Pflichtteil am Erbe. Ohne Kostenrisiko, bei voller Transparenz. Nur im Erfolgsfall faire 16 % – inklusive aller Kosten.

spezialisiert auf Pflichtteil
persönliche Betreuung
erfolgsabhängige Vergütung

Warum inherio?

Drei gute Gründe, warum Sie mit inherio Ihren Pflichtteil durchsetzen sollten.

> 95%

außergerichtliche Erfolgsquote

In den allermeisten Fällen setzen wir den Pflichtteil unserer Mandanten ohne Gerichtsverfahren erfolgreich durch.

< 6

Monate Durchsetzungsdauer

Die meisten Fälle werden außergerichtlich in weniger als 6 Monaten abgeschlossen – schnell und effizient.

0

Kontakt mit Erben

inherio übernimmt die gesamte Kommunikation mit allen Beteiligen. Sie haben keinen direkten Kontakt mit den Erben.

Mandantenstimmen

So bewerten Mandantinnen und Mandanten ihre Erfahrungen mit inherio:

Alex W.

Schnelle, klare Kommunikation und kein Kostenrisiko – ich fühlte mich bestens betreut.

Franziska B.

Die Abwicklung war unkompliziert und transparent. Ich musste mich um nichts kümmern.

Robin S.

Kompetente Beratung, faire Konditionen und ein sicheres Gefühl während des gesamten Prozesses.

Transparent, fair und ohne Risiko

Nur im Erfolgsfall zahlen Sie – immer nur 16 % inkl. MwSt. Keine versteckten Kosten, keine Vorauszahlung.

Nur im Erfolgsfall

Unsere Provision fällt nur an, wenn wir Ihren Pflichtteil erfolgreich durchgesetzt haben und er Ihnen ausgezahlt wurde.

Immer 16 % inkl. MwSt.

Egal ob außergerichtlich oder vor Gericht, ob in Wochen oder Monaten – es sind immer 16 %. Inklusive aller Steuern und Gebühren.

Keine Vorauszahlung

Anders als bei klassischen Kanzleien müssen Sie nichts vorstrecken. Alle Verfahrens-, Anwalts- und Gutachterkosten trägt inherio.

Wie hoch ist mein Pflichtteil?

Mit dem inherio Pflichtteilsrechner erfahren Sie in wenigen Schritten, welcher Anteil am Erbe Ihnen gesetzlich zusteht – kostenlos und unverbindlich.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die genaue Höhe hängt davon ab, welche weiteren Angehörigen erbberechtigt sind. Berechnen Sie jetzt Ihre persönliche Quote.

Hier finden Sie in wenigen Klicks Ihre Pflichtteils-Quote heraus.

Die Berechnung dient nur Ihrer ersten Einschätzung. Eine verbindliche Aussage zu Ihrem persönlichen Pflichtteil erhalten Sie im Rahmen der kostenlosen Beratung durch unsere Pflichtteils-Experten.

Es zählen alle Kinder (ehelich, unehelich und adoptiert) inklusive Ihnen, die zum Zeitpunkt des Todesfalls gelebt haben oder bereits zuvor verstorben waren, aber selbst lebende Nachkommen hinterlassen haben.

Bitte geben Sie den Familienstand des verstorbenen Elternteils zum Zeitpunkt des Todesfalls an.

Bitte geben Sie an, in welchem Güterstand der verstorbene Elternteil zum Zeitpunkt des Todesfalls verheiratet oder verpartnert war.

Bitte geben Sie an, ob der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner des verstorbenen Elternteils Erbe geworden ist.

Bitte geben Sie an, ob Ihr Elternteil noch lebt, durch den Sie mit dem verstorbenen Großelternteil verwandt sind.

Es zählen alle Kinder (ehelich, unehelich und adoptiert), die zum Zeitpunkt des Todesfalls gelebt haben oder bereits zuvor verstorben waren, aber selbst lebende Nachkommen hinterlassen haben.

Bitte geben Sie den Familienstand des verstorbenen Großelternteils zum Zeitpunkt des Todesfalls an.

Bitte geben Sie an, in welchem Güterstand der verstorbene Großelternteil zum Zeitpunkt des Todesfalls verheiratet oder verpartnert war.

Bitte geben Sie an, ob der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner des verstorbenen Großelternteils Erbe geworden ist.

Es zählen alle Kinder (also Ihre Geschwister; ehelich, unehelich und adoptiert) inklusive Ihnen, die zum Zeitpunkt des Todesfalls gelebt haben oder bereits zuvor verstorben waren, aber selbst lebende Nachkommen hinterlassen haben.

Bitte geben Sie den Güterstand zum Zeitpunkt des Todesfalls an.

Es zählen alle Kinder (ehelich, unehelich und adoptiert), die zum Zeitpunkt des Todesfalls gelebt haben oder bereits zuvor verstorben waren, aber selbst lebende Nachkommen hinterlassen haben.

Bitte wählen Sie "ja" aus, wenn zum Zeitpunkt des Todesfalls mindestens eine Person der genannten Verwandtschaftsgrade gelebt hat.

Bitte wählen Sie "ja" aus, wenn zum Zeitpunkt des Todesfalls mindestens ein Großelternteil des Verstorbenen gelebt hat.

Es zählen alle Kinder (ehelich, unehelich und adoptiert), die zum Zeitpunkt des Todesfalls gelebt haben oder bereits zuvor verstorben waren, aber selbst lebende Nachkommen hinterlassen haben.

Bitte geben Sie an, ob der andere Elternteil (auch adoptiv und bei unehelicher Geburt) zum Zeitpunkt des Todesfalls noch gelebt hat.

Bitte geben Sie den Familienstand des verstorbenen Kindes zum Zeitpunkt des Todesfalls an.

Bitte geben Sie an, in welchem Güterstand das verstorbenen Kindes zum Zeitpunkt des Todesfalls verheiratet oder verpartnert war.

Bitte geben Sie an, ob der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner des verstorbenen Kindes Erbe geworden ist.

Der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt in 3 Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von dem Todesfall und von Ihrer Enterbung erfahren haben. Haben Sie im Jahr 2022 davon erfahren, ist der Anspruch mit Ablauf des Jahres 2025 verjährt.

Wenn Sie erst nach dem Jahr 2022 von der Enterbung erfahren haben, kontaktieren Sie uns bitte für eine persönliche Beratung und individuelle Prüfung der Verjährung.

Nur Kinder, Enkel, Eltern, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben unter Umständen einen Anspruch auf den Pflichtteil.

Wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls Nachkommen des Verstorbenen gelebt haben, sind Elternteile von der Erbfolge ausgeschlossen und haben auch keinen Anspruch auf den Pflichtteil.

Der lebende Elternteil, durch den Sie von dem verstorbenen Großelternteil abstammen, verdrängt Sie in der gesetzlichen Erbfolge. Daher besteht auch kein Anspruch auf den Pflichtteil.

Ihre genaue Pflichtteils-Quote hängt von der Erbenstellung des Ehegatten bzw. Lebenspartners des Verstorbenen ab. Gerne prüfen wir die exakte Höhe und machen Anspruch für Sie geltend. Alle erforderlichen Informationen werden von inherio selbst beschafft. Ihre Vorteile mit inherio:

Ihre genaue Pflichtteils-Quote hängt vom Güterstand des Verstorbenen ab. Gerne prüfen wir die exakte Höhe und machen den Anspruch für Sie geltend. Alle erforderlichen Informationen werden von inherio selbst beschafft. Ihre Vorteile mit inherio:

Ihre genaue Pflichtteils-Quote hängt davon ab, welche entfernteren Verwandten Erben geworden sind. Gerne prüfen wir die exakte Höhe und machen den Anspruch für Sie geltend. Alle erforderlichen Informationen werden von inherio selbst beschafft. Ihre Vorteile mit inherio:

Gerne machen wir diesen Anspruch für Sie geltend. Ihre Vorteile mit inherio:

  • Garantiert kein Kostenrisiko.
  • Minimaler Aufwand für Sie.
  • Sie müssen keinen Kontakt zu den Erben aufnehmen.

Unsere erfahrenen Experten übernehmen die erbrechtliche Prüfung und den gesamten Ablauf. Nur im Erfolgsfall erhalten wir 16% (inkl. MwSt.) des Betrags, der tatsächlich an Sie ausbezahlt wird. Sichern Sie sich Ihre kostenlose, persönliche Beratung.

Vielen Dank.

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Unsere Pflichtteils-Experten melden sich in Kürze bei Ihnen.
Bei der Übermittlung Ihrer Angaben ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
1

Kostenfreie Erstberatung

Im ersten Schritt prüfen wir Ihren Anspruch, beantworten Ihre Fragen im persönlichen Gespräch und schildern Ihnen das Vorgehen. Unsere gesamte Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Immer und in jedem Fall. Für Ihr Beratungsgespräch benötigen Sie keine Unterlagen oder Nachweise.

2

Wir setzen Ihr Recht durch

Im zweiten Schritt treten wir schriftlich an den oder die Erben heran und ermitteln die Höhe des Nachlasses. Meist kann dann außergerichtlich eine Einigung erzielt werden. Ist ausnahmsweise keine Einigung möglich, setzen unsere Prozessexperten Ihren Anspruch gerichtlich durch. Sie haben bei dem Vorgehen keinerlei Aufwand und keinen Kontakt mit den Erben.

3

Sie erhalten Ihren Pflichtteil

Im dritten Schritt bekommen Sie Ihren Anteil am Erbe von uns ausbezahlt. Der Pflichtteil ist ein reiner Geld-Anspruch. Sie erhalten keine komplizierten Immobilien- oder Firmenanteile, sondern eine Auszahlung in Geld. Davon erhält inherio nur im Erfolgsfall eine Provision von fairen 16%. Es ist keine Vorauszahlung nötig. Sie haben bei dem Vorgehen also keinerlei Risiko.

Zum Erbe in drei Schritten

1

Beratung

Wir prüfen Ihren Anspruch, beantworten Ihre Fragen im persönlichen Gespräch und schildern Ihnen das Vorgehen. Unsere gesamte Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Immer und in jedem Fall. Für Ihr Beratungsgespräch sind keine Unterlagen oder Nachweise erforderlich.

2

Durchsetzung

Zunächst treten wir schriftlich an den oder die Erben heran und ermitteln die exakte Höhe des Nachlasses. Meist kann eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Ist keine Einigung möglich, setzen unsere Prozessexperten Ihren Anspruch gerichtlich durch. Sie haben dabei keinerlei Aufwand und keinen Kontakt mit den Erben.

3

Auszahlung

Bei Erfolg bekommen Sie Ihren Pflichtteil von uns ausbezahlt. Der Pflichtteil ist ein Geld-Anspruch. Sie erhalten also eine Auszahlung in Geld. Davon erhält inherio eine Provision von fairen 16% (inkl. MwSt.). Scheitert die Durchsetzung, haben Sie keine Kosten. Es ist keine Vorauszahlung nötig. Sie haben bei dem Vorgehen keinerlei Risiko.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Pflichtteilsansprüche und unseren Service – klar, verständlich und auf den Punkt gebracht.

Kontakt aufnehmen –einfach & sicher

Im persönlichen Gespräch oder per E-Mail erläutern wir Ihnen den Weg zu Ihrem Pflichtteil. Nutzen Sie unser Kontaktformular, rufen sie uns an, oder buchen Sie einen Rückruftermin zu Ihrer gewünschten Zeit. Unsere Beratung ist immer kostenlos und unverbindlich.

Kostenlose Beratung anfordern

Vielen Dank.

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Unsere Pflichtteils-Experten melden sich in Kürze bei Ihnen.
Bei der Übermittlung Ihrer Angaben ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.